Thüringen schlichtet: Freistaat schließt größte Kooperation in Deutschland für alternative Konfliktlösungen
Pressemitteilung der IHK Erfurt zur Unterzeichnung einer Kooperationsvereinbarung u.a. mit der Architektenkammer Thüringen
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Der Freistaat setzt verstärkt auf die Förderung alternativer Konfliktlösungen außerhalb der staatlichen Gerichtsbarkeit. Hierzu unterzeichnen das Thüringer Justizministerium, das Thüringer Oberlandesgericht, die Thüringer Industrie- und Handelskammern (IHK), die Architektenkammer Thüringen, die Ingenieurkammer Thüringen, die Notarkammer Thüringen, die Rechtsanwaltskammer Thüringen und die Steuerberaterkammer Thüringen sowie der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) heute eine Kooperationsvereinbarung.
„Mit einem eigenen Internetauftritt, einem Logo sowie Informationsmaterialien sollen außergerichtliche Streitbeilegungsangebote vorgestellt und insbesondere ihre Qualität und Akzeptanz gefördert werden“, beschreibt Dieter Bauhaus, Präsident der IHK Erfurt, die Ziele der Kooperation. Dabei wollen die Projektpartner vor allem die bereits vorhandenen Angebote besser vernetzen.
Als alternative Streitbeilegung werden sämtliche Formen der außergerichtlichen Konfliktbewältigung bezeichnet, die in geeigneten Verfahren gerichtliche Entscheidungen vermeiden oder ersetzen. Zu diesen Instrumenten gehören beispielsweise Schiedsverfahren, Schlichtung und Mediation. „Die Streitbeilegung erfolgt hierbei meist zügiger und oft kostengünstiger, zumal auf weitere, möglicherweise teure Auseinandersetzungen vor Gericht verzichtet werden kann“, fasst Bauhaus zusammen.
Durch die verschiedenen Formen der Konfliktbewältigung würden Bürger und Unternehmen gleichermaßen Streitigkeiten durch eigenständig erarbeitete und einvernehmliche Lösungen befrieden. Das fördere die Akzeptanz des Ergebnisses sowie dessen Umsetzung. Spätere rechtliche Auseinandersetzungen könnten so vermieden werden.