Zum Seiteninhalt Logo der Architektenkammer Thüringen

An MP Vogel: Alles Bauen aus einer Hand!

Keine Dezentralisierung des öffentlichen Bauens in Thüringen gefordert

Verwaltungsstrukturreform im Freistaat Thüringen - Qualitätsanspruch und Effizienz


Die Architektenkammer Thüringen verfolgt sehr aufmerksam die Verwaltungsstrukturreform im Freistaat Thüringen im Bereich des staatlichen Hochbaus. Die Staatsbauämter in Thüringen waren bisher kompetente Partner der Architekturbüros. Ihre Konzentration auf das Controlling, das Projektmanagement und die Projektsteuerung von öffentlichen Vorhaben im Bereich Bundes- und Landesbauten, sowie die Wahrung des technischen Know – how wird von uns voll unterstützt. Die Staatsbauämter Thüringen zählen zu unseren verlässlichsten Partnern bei der Förderung der Baukultur und Sicherung des hohen Anspruches des öffentlichen Bauherren – Freistaat Thüringen – an die Architekturqualität.

Mit großer Sorge beobachten wir nun, dass Verantwortlichkeiten für den Bauwerksunterhalt den Hochschulen wie Friedrich-Schiller-Universität Jena, Bauhaus Universität Weimar und Technische Universität Ilmenau, direkt übertragen werden sollen. Baumaßnahmen bis zu 500.000,- € sollen zukünftig selbständig durch die Hochschulen in eigener Verantwortung geführt werden. Aus das Klinikum Jena soll diese Selbständigkeit erhalten. Diese Entwicklung im Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst als oberste Behörde steht einem entsprechenden Kabinettsbeschluss entgegen.


Unser Wunsch ist, dass in Thüringen das Bau- und Liegenschaftsmanagement weiter an kompetenter Stelle konzentriert wird, dass es einen Ansprechpartner für die Bauunternehmer, das Handwerk und die technischen Dienstleister im Freistaat Thüringen gibt. Das können aus unserer Sicht gegenwärtig nur die Staatsbauämter sein. In den anderen Bundesländern konzentriert sich die öffentliche Verwaltung auf ein Bau- und Liegenschaftsmanagement aus einer Hand. Alle Liegenschaften sind dort in entsprechenden Gesellschaften oder Behörden zusammengefasst. Die Entwicklung von dezentralen Strukturen im Bau- und Liegenschaftsmanagement im Freistaat Thüringen steht den Forderungen sowohl des Thüringer Landtages, als auch dem Selbstanspruch der Regierung nach einer effizienten Verwaltung und dem Ansinnen der Verwaltungsstrukturreform sowie der Schaffung von zentralen Strukturen deutlich entgegen.

Wir sehen in dieser Entwicklung auch die Gefahr des Verlustes von Baukultur, des Verlustes von Qualität und Nachhaltigkeit. Die Architektenkammer Thüringen, als berufsständische Vertretung der 1850 eingetragenen Architektinnen und Architekten, Stadtplanerinnen und Stadtplaner, erwartet deshalb von der Thüringer Landesregierung keine Verwässerung der Verantwortlichkeiten im öffentlichen Hochbau durch die Übertragung auf Dritte und die Schaffung dezentraler Strukturen und Eigenständigkeiten im Freistaat Thüringen. Wir brauchen ein Bau- und Liegenschaftsmanagement–Behörde als allein verantwortliche und zuständige Behörde für den öffentlichen Bauherren, den staatlichen Hochbau, die Liegenschaften des Freistaates und kompetenter Partner für die Bauwirtschaft, das Handwerk, die Architekten und Ingenieure, im Freistaat Thüringen.

Hartmut Strube,Präsident

veröffentlicht am 12.02.2003 von Susann Weber · Rubrik(en): News, Berufspolitik / Kammerarbeit

Diese Seite teilen

Die AKT in den sozialen Netzwerken