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Architekten aller Länder vereinigt Euch!

HOAI steht zur Disposition bei der SPD! Bundeswirtschaftsminister plant Abschaffung der HOAI

HOAI in Gefahr


Die Konferenz der Wirtschaftsminister der Bundesländer und des Bundes berät Mitte Mai über die Gesetzesvorlage des BMWA zur Abschaffung der HOAI. Diese soll dem Masterplan Bürokratieabbau geopfert werden. Natürlich ist damit die Existenz vieler Beschäftigter in den Architekturbüros in Frage gestellt. Ebenso der Verbraucherschutz und die Qualität der Planung, wenn im freien Fall des Preisdumpings Planungsleistungen angeboten werden können. Die Honorarordnung sicherte dem Bauherren für das Honorar eine bestimmte und vergleichbare Leistung zu. Nach den Plänen der Bundesregierung wird es dann auf den Einzelfall und die Kundigkeit des Bauherren ankommen, welche Leistung er für welchen Preis erhält. Es sei dann ein Werkvertrag abzuschließen, der vor Planungsbeginn alle Inhalte kommender Planungs- und Bauphasen abdeckt. Für die Büros heißt dieses, Kalkulation und Risiken zu beherrschen. Pauschalhonorare könnten sich danach als Bumerang erweisen. Die Präsidenten der Architektenkammer und der Ingenieurkammer Thüringen reden am Dienstag, 6. Mai, mit den Staatssekretär Richwien im Thüringer Wirtschaftsministerium zur Position der Landesregierung in der Wirtschaftsministerkonferenz und danach im Bundesrat. Die HOAI als Orientierungshilfe und Leistungsverzeichnis hat sich im Werkvertragsverhältnis zwischen Bauherren und Architekten bewährt, deshalb sei sie nur zu reformieren und nicht über Bord zu werfen. Gutes kann bewahrt bleiben! Von Bürokratie sprechen die Nutzer und Anwender der HOAI nicht, allenfalls von einer Unübersichtlichkeit und ausufernden Rechtssprechung. Dem kann durch eine Novelle und eine Vereinfachung abgeholfen werden, dazu sei aber eine 6. Strukturnovelle notwendig. Diesen Auftrag des Bundesrates zu erfüllen, scheint das Ministerium nicht gewillt zu sein. Deshalb lieber die "Rasenmähermethode" und erst einmal das Kinde mit dem Bade ausgeschüttet, um später "Gutes" nachzubessern oder in neuem Kleide wieder einzuführen. Erinnert sei nur an des Gesetz gegen die Scheinselbständigkeit, welches nunmehr als Ich-AG oder Mini-Job wieder den alten Zustand der Flexibilität und Mobilität der Arbeitnehmer oder der Existenzgründer herzustellen versucht.
Eine Politik ohne Konzept!
Deshalb Architekten und Ingenieure aller Länder in Deutschland vereinigt Euch und meldet Euch selbst zu Wort! Es ist Eure Auskömmlichkeit, Euer Leistungsspektrum, Euer Berufsbild, Eure Treuhänderschaft, Eure Freiberuflichkeit, die auf dem Prüfstand stehen! Michael Beier, GF AKT

veröffentlicht am 05.05.2003 von Susann Weber · Rubrik(en): News, Berufspolitik / Kammerarbeit

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