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Architektengesetz erfordert Neuordnung der Kammersatzungen

Rückblick auf die erste Vertreterversammlung im Jahr 2017

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Vertreterinnen und Vertreter im Collegium Maius in Erfurt, Bild: AKT

Ein straffes Programm wartete auf die Vertreterinnen und Vertreter der Architektenkammer Thüringen am 12. Mai zu ihrer ersten Sitzung in diesem Jahr im Collegium Maius in Erfurt. Anlass ist das neue Thüringer Architekten- und Ingenieurkammergesetz (ThürAIKG), das am 23. Dezember des Vorjahres in Kraft trat und die Überarbeitung und Anpassung der Satzungen und Ordnungen der Kammer innerhalb von zwei Jahren erforderlich macht.

Kammerpräsident Dr. Hans-Gerd Schmidt betonte eingehend, dass es das erklärte Ziel des Vorstandes sei, „dieses Mammutvorhaben bis zum Ende der Legislatur 2018 umzusetzen“. Bevor es jedoch im zweiten Teil der Sitzung zur Diskussion um die vorgeschlagenen Eckpunkte kam, ging der Präsident in seinem Bericht auf aktuelle Entwicklungen in der Berufspolitik ein.

Der erste Punkt war dem Thema „Vergabe“ gewidmet. So muss aufgrund der neuen Vergabeverordnung (VgV), die seit dem 18. April 2016 die Vergabe öffentlicher Aufträge an Architekten, Stadtplaner, Innen- und Landschaftsarchitekten regelt, auch die Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW) novelliert werden. Die Überarbeitung der RPW stehe kurz vor dem Abschluss, so Dr. Schmidt. Den Prozess bei der Bundesarchitektenkammer begleitet seitens der Architektenkammer Thüringen Vizepräsident Thomas Wittenberg. 
In der vom Bund zwischenzeitlich erlassenen Verfahrensverordnung zur Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen unterhalb der EU-Schwelle (Unterschwellenvergabeverordnung, kurz UVgO) sind europäische und bundesrechtliche Belange verfahrensseitig geregelt. Die Bestrebungen der Thüringer Regierungskoalition, das Thüringer Vergabegesetz, kurz ThürVgG, als Pendant zur UVgO zu novellieren, wird seitens der Kammer ambivalent gesehen. Die Landesregierung verbinde mit ihrer Novellierungsbestrebung die Erwartung, mit individuellen Vergabekriterien landespolitische Zielstellungen zu stärken und umsetzen zu können, führte Dr. Schmidt aus. Dabei werde die Harmonisierung mit der UVgO angestrebt.
Weiter informierte der Präsident über die anstehende Novellierung der Thüringer Bauordnung (ThürBO). Ziel dieser Novelle sei ausschließlich die Harmonisierung des Landesrechts mit dem europäischen Recht, eine weitere Novellierung zu fachspezifischen Belangen sei im Gespräch.

Geschäftsführer Ulf Pleines stellte daraufhin das Kammerprogramm für das laufende Jahr als Grundlage für den Haushaltsbeschluss vor. Schwerpunkte der Planungen sind neben den regulär stattfindenden Events – wie Tag der Architektur, Sommerfest, Bauherrenseminare und Bauherrenberatung auf der Messe „Haus.Bau.Ambiente“ – der Relaunch der Kammer-Homepage, eine neue Veranstaltungsreihe mit dem Titel „ich bin ArchiteKT“ sowie die Einführung einer Verfasser- bzw. „Architekturplakette“. Während die Veranstaltungsreihe das Ziel verfolgt, im Rahmen von Werkschauen die Sichtbarkeit von Mitgliedern und ihren Werken zu erhöhen, soll die Verfasserplakette, die jedes Mitglied an den von ihm entworfenen Gebäuden anbringen kann, den Verfassern die Möglichkeit geben, ihre Autorenschaft auch im öffentlichen Raum zu dokumentieren. Der Geschäftsführer beendete seinen Vortrag mit dem Hinweis, dass zudem in Kooperation mit der Stiftung Baukultur Thüringen eine Vortragsreihe mit dem Titel „Wohnzukünfte Thüringen“ in Planung sei, die Wohnformen von heute bis in das Jahr 2035 in den Mittelpunkt stellen soll.

Im zweiten Teil der Sitzung informierten Dr. Claus D. Worschech, Vorsitzender des Ausschusses Satzung und Recht, und Sandy Fritzsche, Volljuristin der Architektenkammer, über wesentliche Neuerungen im ThürAIKG, zu den daraus erforderlichen  Änderungen in den Kammersatzungen sowie zum Zeitplan der Satzungsbeschlüsse.
Auf der Tagesordnung dieser Vertreterversammlung standen konkret die neue Hauptsatzung samt Anlagen, die Satzung über die berufspraktische Tätigkeit einschließlich erforderlicher Fortbildungsmaßnahmen, die unter anderem die Regelungen der früheren „Fortbildungssatzung für Absolventen“ beinhaltet (lesen Sie dazu auch den Artikel Neue Regelungen für Absolventen der Fachrichtung Architektur), sowie die Beitragsordnung.

Die Vertreterversammlung als das höchste Gremium der berufsständischen Selbstverwaltung der Architektenkammer Thüringen beschloss die vorgelegten Fassungen der Hauptsatzung mit kleinen Änderungen, der Satzung über die berufspraktische Tätigkeit einschließlich erforderlicher Fortbildungsmaßnahmen sowie der Beitragsordnung. Weiterhin entlasteten die Vertreter den Kammervorstand für das Haushaltsjahr 2016; für das Jahr 2017 wurde ein Nachtragshaushalt beschlossen. Aufgrund der geänderten Gesetzeslage wurde zudem der Widerspruchsausschuss der Architektenkammer Thüringen aufgelöst und die Vorsitzende des Widerspruchsausschusses abberufen.

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SATZUNGEN UND ORDNUNGEN DER ARCHITEKTENKAMMER THÜRINGEN IM ÜBERBLICK:
www.architekten-thueringen.de/kammer/satzungen/

veröffentlicht am 14.06.2017 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News, Berufspolitik / Kammerarbeit

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