Aufbauhilfe für Thüringen Hochwasserschäden
Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Mehr zur Hochwasserhilfe des Bundes hier
Dem Freistaat Thüringen sind die Bundesmittel zur Beseitigung und
Behebung von Hochwasserschäden an Wohngebäuden zu 100 Prozent vom Bund
zugewiesen. Dies meldete das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und
Wohnungswesen heute in Berlin. Grundlage ist ein Schreiben vom 29.
Juli, mit dem das Bundesfinanzministerium der Zuweisung des bislang
ausstehenden Restbetrags zustimmt. Gemäß dem Aufbauhilfefondsgesetz
für die vom Augusthochwasser 2002 betroffenen Länder erhält Thüringen
320.000 Euro für Investitionen, mit denen Schäden an Wohngebäuden
behoben werden.
Ebenfalls bewilligt wurde die Zahlung von 25 Millionen Euro an den
Freistaat Sachsen als zusätzliche Zuweisung für Investitionen zur
Beseitigung und Behebung von Hochwasserschäden an Wohngebäuden. Damit
erhöht sich für Sachsen als Folge der Mittelumschichtung aus dem
Programm "Übergangshilfe" der Bewilligungsrahmen auf 270,7283
Millionen Euro. Der Freistaat hatte im März diesen Jahres einen
Umschichtungsantrag gestellt, dem das Bundesfinanzministerium nun
stattgegeben hat.
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen hält die
Landesministerien dazu an, den Eigentümern von Wohngebäuden die
Beträge möglichst schnell zu bewilligen.