Ausschreibung der Wahl zur Vertreterversammlung der Architektenkammer Thüringen
Amtliche Bekanntmachung
Der Vorstand der Architektenkammer Thüringen schreibt die Wahl der VIII. Vertreterversammlung der Architektenkammer Thüringen auf der Grundlage des § 6 Abs. 1 der Wahlordnung der Architektenkammer Thüringen vom 3. November 2017 aus.
Als Wahlzeitraum wird der Zeitraum vom 24. April 2023 (erster Tag der Stimmabgabe) bis zum 10. Mai 2023 (letzter Tag der Stimmabgabe) bestimmt.
Die Mitglieder der Architektenkammer Thüringen werden aufgerufen, von ihrem aktiven und passiven Wahlrecht Gebrauch zu machen.
Beschluss des Vorstandes der Architektenkammer Thüringen vom 31. August 2022
Themenseite zur Kammerwahl 2023:
www.architekten-thueringen.de/mitglieder/wahl/