Auswirkungen von Basel II auf Architekturbüros
Nachdem die Architektenkammer Thüringen im Jahr 2002 eine Umfrage zu den Erfahrungen der Architekturbüros in Thüringen mit Hausbanken, Kreditvergabe und Liquiditätsproblemen durchgeführt hatte, wurden Anfang September diesen Jahres die Auswirkungen von "Basel II" in Bezug auf die Rating- Verfahren der Banken und auf die daraus folgende Einstufung von Architekturbüros untersucht.
Seit einiger Zeit beschäftigen Schlagworte wie "Rating" und "Basel II" Kreditinstitute und ihre Kunden nicht unerheblich. Viele gewerbliche Unternehmen und Freiberufler sind verunsichert, fast durchgängig schätzten die Architekturbüros ihre Beziehungen zu den Hausbanken bei der Überbrückung von Liquiditätsengpässen als problematisch ein.
Es wird befürchtet, dass sich die Bankkredite zukünftig verteuern bzw. Unternehmen und Büros einzelner Branchen möglicherweise gar keine Kredite mehr erhalten.
Ursache dieser Diskussion ist der Strukturwandel im Kreditsektor, der Banken und Sparkassen dazu veranlasst, bei der Kreditvergabe die Kreditwürdigkeit ihrer Firmenkunden stärker zu berücksichtigen als bislang. Die Prüfung der Kreditwürdigkeit - mit anderen Worten: die Prüfung der Bonität - der Kreditnehmer wird sich dabei verändern: Die Bonitätseinschätzung wird standardisiert, das heißt nach einem festgelegten Verfahren vorgenommen. Dieses Verfahren wird "Rating" genannt. Dabei werden die Bankkunden bestimmten Bonitätsklassen zugeordnet. Je nach Bonitätsklasse ist ein unterschiedlicher Zins zu zahlen: Wer einer guten Bonitätsklasse zugeordnet wird, zahlt weniger als bisher. Wer einer schlechten Klasse zugeordnet wird, zahlt einen Risikozuschlag, also einen höheren Zins als bisher, oder bekommt keinen Kredit.
Die Bonität der Unternehmen erhält zukünftig auch deswegen ein höheres Gewicht, weil die aufsichtsrechtlichen Bestimmungen für das Kreditgeschäft dies in wenigen Jahren erfordern werden. Unter die Stichwort "Basel II" wird derzeit eine umfassende Überarbeitung der Eigenkapitalvorschriften für Kreditinstitute beraten. Im Juni 1999 hatte der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht die Diskussion über ein neues Regelwerk eröffnet, das zum Ziel hat, die Stabilität des internationalen Finanzsystems zu erhöhen. Zukünftig sollen die Eigenkapitalanforderungen an die Kreditinstitute risikogerechter ausgestaltet werden. Die Beratungen hierzu laufen zur Zeit noch - sie werden in Basel erst im Laufe des Jahres 2003 und in Brüssel für den Geltungsbereich der EU voraussichtlich erst im Jahr 2004 abgeschlossen sein. Am 31. Dezember 2006 soll Basel II endgültig in Kraft treten. Derzeit befinden sich Banken und ihre Kunden in einem beidseitigen Lernprozeß.
Anfragen bei Rating-Agenturen, Banken und Förderbanken, wie die Thüringer Aufbaubank, ergaben einige besondere Aspekte bzgl. der Bonitätsbewertung von Architekturbüros.
Spezifisch für Freiberufler ist, dass diese nicht nach § 242 HGB verpflichtet sind, Bücher zu führen und einen Jahresabschluss zu erstellen.
Banken stützen sich daher zur Beurteilung der finanziellen Verhältnisse von Freiberuflern auf die Einnahmen-Überschuss-Rechnung, die seitens der Architekten zur Ermittlung des Gewinns nach § 4 Abs. 3 EstG aufzustellen ist, sowie einen Überblick über das betriebliche Vermögen.
Beim bisher angewandten (Bank-)internen Rating spielten die umfassenden Informationen, die durch die bestehenden, oft langjährigen Kundenbeziehungen vorliegen, eine erhebliche Rolle. Durch Basel II wird sich die Praxis des internen Ratings verändern, denn die stärkere Riskoorientierung der aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalregeln verändern auch das Verfahren der Bonitätsprüfung.
Als qualitative Faktoren gehen nach Angaben von Banken in Erfurt bei Architekten die Qualifikation und die Erfahrung maßgeblich in das Rating-Urteil ein. Sie werden als Privatpersonen betrachtet.Von Bedeutung sind deshalb die persönlichen Verhältnisse, z.B. Familienstand, Privatvermögen, Alter sowie die eine gesicherte Nachfolgeregelung.
Einfluss auf das Rating-Urteil hat in der Regel die Existenz einer Bürogemeinschaft und die Einbindung in eine fachübergreifendes Netzwerk.
Ein externes Rating kann für mittelständische Unternehmen ein interessantes Instrument sein. Es kann zum einen helfen, die Finanzierungskosten zu senken und neue Finanzierungsquellen zu erschließen. Denn ein von einer namhaften Rating-Agentur beglaubigtes Rating ist für Investoren ein wesentliches Qualitätsmerkmal. Ebenso kann ein externes Rating helfen, das eigene Image gegenüber Geschäftspartnern, Kunden, Mitarbeitern sowie der Öffentlichkeit zu verbessern. Nach Angaben einer führenden Rating Agentur in Frankfurt/M. gibt es kaum Architekturbüros, die ein externes Rating in Auftrag geben. Die geringe Bedeutung ergibt sich aus der besonderen Struktur sowie dem relativ geringem Kreditbedarf der Architekturbüros.
Bei der Ausreichung von Förderkrediten hat ein Rating für Architekturbüros, z. B. bei der Thüringer Aufbaubank, keine direkte Bedeutung, da die Anträge über die Hausbanken eingereicht werden und diese das Gesamtkonzept vorab prüfen. Eine Benachteiligung aus der Beurteilung von Architekturbüros durch Zuordnung in die Baunebenbranche bestehet dort nicht. Bei den Hausbanken spielt dieses aber eine Rolle und die Einordnung erfolgt deshalb überwiegend in die Bonitätsklassen 5 bis 6. Ausgenommen davon sind Problemfälle in der "Sanierung" , die mit 8 bewertet werden, Existenzgründer liegen bei 7.
Prinzipiell wird seitens der Banken auch der Wille zur Zusammenarbeit gewertet, wenn Kunden bereitwillig alle notwendigen Bonitätsunterlagen zur Verfügung stellen. Wichtig bleiben aber vor allem bei Architekten der Nachweis von Guthaben und einer Bürostruktur, die ein betriebswirtschaftlich geführtes Unternehmen erkennen lassen.
Astrid Oestereich
Architektenkammer Thüringen