BAK: EU-Vergabereform muss Qualität und fairen Wettbewerb sichern
Information der Bundesarchitektenkammer
Mit ihrem heute vorgelegten Vorschlag zur Reform des europäischen Vergaberechts will die Europäische Kommission Vergabeverfahren vereinfachen, flexibler gestalten und stärker auf Qualität und strategische Ziele ausrichten. Die Bundesarchitektenkammer (BAK) begrüßt den Reformansatz, fordert aber klare und rechtssichere Regelungen, damit die Vereinfachung nicht zulasten von Planungsqualität, Mittelstand und fairem Wettbewerb geht.
„Eine Vereinfachung des europäischen Vergaberechts ist grundsätzlich zu begrüßen. Gerade bei geistigen und kreativen Leistungen muss der Wettbewerb um die beste Lösung im Mittelpunkt stehen – nicht allein der Preis. Bewährte Instrumente für Qualität und fairen Wettbewerb müssen deshalb erhalten bleiben“, sagt Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer.
Positiv bewertet die BAK die stärkere Orientierung am Preis-Leistungs-Verhältnis gegenüber dem niedrigsten Preis sowie den grundsätzlichen Erhalt nationaler Gestaltungsspielräume, der beispielsweise ausdrücklich im Artikel zur losweisen Vergabe geregelt wurde Diese Regelung war in der im Juli bekannt gewordenen Entwurfsfassung noch nicht enthalten. BAK-Vizepräsidentin Evelin Lux hatte sie Anfang September im Gespräch mit der Europäischen Kommission ausdrücklich gefordert. Ihre Aufnahme ist daher besonders zu begrüßen.
Weitere Spielräume gilt es nun so auszugestalten, dass Planungsqualität und Verfahrensvielfalt gestärkt bleiben. Die BAK fordert daher:
- Planungswettbewerbe rechtssicher verankern: Planungswettbewerbe müssen als wesentliches Instrument für Qualitätswettbewerb, Innovation und Baukultur ausdrücklich ermöglicht und die Beauftragung der Preisträgerinnen und Preisträger rechtssicher ausgestaltet werden.
- Faire Vergütung eigenständiger Planungsleistungen: Werden konkrete Lösungen oder Entwürfe verlangt, müssen Mitgliedstaaten eine angemessene Vergütung vorsehen können, damit insbesondere kleinere Büros nicht durch hohe Teilnahmeaufwände vom Wettbewerb ausgeschlossen werden.
Die BAK wird den weiteren Gesetzgebungsprozess in Europäischem Parlament und Rat der Europäischen Union eng begleiten und sich dafür einsetzen, dass die nationalen Gestaltungsspielräume und die besonderen Anforderungen an Planungsleistungen im weiteren Verfahren rechtssicher berücksichtigt werden.