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BauGB-Novelle 2026: Verbändebündnis mahnt echte Bau- und Bodenwende sowie faire Interessenabwägung an

Mitteilung der Bundesarchitektenkammer

Logo BAK, Bild: BAK

Anlässlich der heutigen Kabinettsbefassung zur BauGB-Novelle fordert ein Bündnis aus Bundesarchitektenkammer (BAK), Deutscher Umwelthilfe (DUH) und Architects for Future (A4F) eine grundlegende Kurskorrektur. Zwar benennt der Entwurf zentrale Zukunftsaufgaben der Stadtentwicklung, doch fehlen im Gesetz vielfach die notwendigen Instrumente und rechtlichen Leitplanken zu deren Umsetzung. Das Bündnis warnt davor, die Ausweisung neuer Siedlungsgebiete und den Neubau einseitig zu privilegieren und gleichzeitig bewährte Beteiligungsstrukturen zu schwächen. Statt einer reinen Beschleunigungslogik bedarf es einer Strategie, die Stadtplanung integriert und zukunftsfähig denkt, dabei den Infrastruktur- und Gebäudebestand konsequent priorisiert und Kommunen durch wirksame bodenpolitische Instrumente nachhaltig stärkt.

Die drei Kernforderungen des Verbändebündnisses:

  • Bau- und Bodenwende konsequent umsetzen: Wir brauchen einen „Umbau-Turbo“ statt einseitiger Neubau-Priorisierung sowie deutlich wirksamere Instrumente gegen Bodenspekulation und für Bezahlbarkeit und Gemeinwohl.
  • Integrierte Stadtentwicklung statt einseitigem Vorrang: Die Einstufung des Wohnungsbaus als „überragendes öffentliches Interesse“ darf Umweltbelange und Klimaanpassung nicht strukturell entwerten.
  • Qualität durch Mitwirkung sichern: Die Schwächung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung führt zu einem Verlust an Transparenz und Akzeptanz.

Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer:

„Gute Planung und schnelles Bauen sind kein Widerspruch – im Gegenteil: Planung schafft Rechtssicherheit, Akzeptanz und verlässliche Rahmenbedingungen für Kommunen und Auftraggeber. Sie ist die Voraussetzung für Tempo und Qualität. Bezahlbarer Wohnraum, Klimaanpassung und Baukultur dürfen dabei nicht gegeneinander ausgespielt werden. Gute Stadtentwicklung entsteht dort, wo Verfahren effizient gestaltet, Entscheidungen mutig getroffen und Planungen langfristig gedacht werden. Gerade bei Innenentwicklung, Nachverdichtung, Aufstockung und Umnutzung braucht es diesen integrierten Ansatz.“

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe:

„Diese Novelle bleibt in einer überholten Logik von Neubau, Flächenverbrauch und Scheinbeschleunigung stecken und verpasst damit die Chance auf eine echte Bau- und Bodenwende. Statt den Umbau und die Weiterentwicklung des Bestands zum Leitprinzip zu machen, werden Umweltprüfungen geschwächt und Beteiligungsrechte eingeschränkt. Das schafft keine zukunftsfähige Stadt- und Siedlungsentwicklung, sondern neue Konflikte und zusätzlichen Druck auf Klima und Freiräume. Was es jetzt braucht, ist ein echtes „Umbaugesetzbuch“, das Flächenverbrauch wirksam begrenzt, den Bestand priorisiert und Klima- und Freiraumschutz verbindlich absichert.“

Andrea Bitter, Sprecherin Politik-Team Architects for Future Deutschland e.V.

„Die Novelle benennt wichtige Ziele wie Klimaanpassung, Innenentwicklung und bezahlbares Wohnen. Doch diese Ziele bleiben weitgehend programmatisch, solange die notwendigen Instrumente und finanziellen Mittel zu ihrer Umsetzung fehlen. Was wir brauchen, ist keine weitere Beschleunigungsnovelle, sondern den Handlungsrahmen für eine neue Planungskultur: Integrierte und praktikable Instrumente für eine bestandsorientierte Weiterentwicklung unserer Städte und Gemeinden, in denen Wohnen, Mobilität, Freiräume, soziale Infrastruktur und Bodenpolitik zusammen gedacht werden. Einen echten Zukunftsplan.“

veröffentlicht am 27.05.2026 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News, Berufspolitik / Kammerarbeit, Berufspraxis

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