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Bauleitplanung wird reformiert

Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Pressemitteilung Nr. 408/03 15. Oktober 2003

Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung die Reform der
Bauleitplanung beschlossen. Wie der Bundesminister für Verkehr, Bau-
und Wohnungswesen Dr. Manfred Stolpe mitteilte, wird das Baugesetzbuch
an EU-Richtlinien angepasst. Die Planung der städtebaulichen
Entwicklungen soll vereinheitlicht und vereinfacht werden und durch
ein hohes Umweltschutzniveau Nachhaltigkeit garantieren.

Das Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuches an EU-Richtlinien
(Europarechts-anpassungsgesetz Bau - EAG Bau) führt zu einem Abbau der
Bürokratie und einer Zunahme an Rechtssicherheit. So werden zum
Beispiel Mehrfachprüfungen auf verschiedenen Planungsebenen vermieden
und einzelne Prüfverfahren zu einer Umweltprüfung zusammengefasst.
Auch die bislang den Grundstücksverkehr belastende Genehmigungspflicht
zur Teilung von Grundstücken soll entfallen und für die Neuordnung von
Grundstücken soll ein vereinfachtes Verfahren eingeführt werden.

Der Regierungsentwurf wird auf seine Praxistauglichkeit geprüft: Seit
Anfang diesen Jahres sind Praxistests in Städten und Gemeinden
angelaufen. So entsteht in enger Zusammenarbeit mit den in erster
Linie betroffenen Kommunen, die das Baugesetzbuch ausführen, ein
funktionstüchtiges erneuertes Baurecht.

veröffentlicht am 16.10.2003 von Susann Weber · Rubrik(en): News, Berufspolitik / Kammerarbeit

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