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Bauwende besser mit Innenarchitekt*innen: Frankfurter Erklärung der bdia Bundesmitgliederversammlung am 18. November 2023

Mitteilung des bdia bund deutscher innenarchitekten

bdia Logo schwarz Rahmen mit Zusatz RGB, Bild: bdia

Bauwende besser mit Innenarchitekt*innen! – Dies postulierten die Mitglieder des bdia, des Bundes Deutscher Innenarchitektinnen und Innenarchitekten, am 18. November 2023 auf ihrer Bundesmitgliederversammlung in Frankfurt am Main. Die Forderungen sind in der sog. Frankfurter Erklärung festgehalten, in der der bdia auf Einschränkungen und Hemmnisse in der Berufsausübung von Innenarchitekt*innen aufmerksam macht.

Der bdia fordert:

  1. Eine praxisgerechte Novellierung der Musterbauordnung und die Vereinheitlichung der Landesbauordnungen.
  2. Die uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung beim Bauen im Bestand, inkl. Erweiterungsbauten, im Zuge des „Digitalen Bauantrags“ und einhergehender Harmonisierung des Verwaltungshandelns der Baubehörden.

Innenarchitekt*innen müssen bundesweit gemäß ihrer Qualifikation uneingeschränkt bauvorlageberechtigt ihren Beruf ausüben können. Dies klärt die Rechtslage für Innenarchitekt*innen, insbesondere bei öffentlichen Vergabeverfahren, und stärkt das gesellschaftliche Bewusstsein für den Umfang ihrer Berufsaufgaben.

Die Frankfurter Erklärung ist an die Politik und weitere Entscheidungsträger adressiert (PDF im Anhang).

veröffentlicht am 23.11.2023 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News

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