Bedarfsorientierter Energieausweis gefordert
Presseinformation der AKT zu Energieausweis und EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie
Der Präsident der Architektenkammer Thüringen Hartmut Strube fordert den Gebäudeenergieausweis zwingend notwendig für alle Gebäudearten und Gebäudetypen einzuführen. Dieser Energieausweis muss einheitlich, objektiv und verständlich zur Kennzeichnung des Energiebedarfs von Immobilien eingeführt werden. Benötigt wird ein bedarfsorientierter, das heißt nach objektiven Kriterien angelegter Energieausweis.
Die Energieeffizienz von Gebäuden muss vergleichbar sein, denn angesichts explodierender Energiepreise und des Klimawandels ist der Energieausweis künftig das Transparenzinstrument für mehr Wettbewerb und Innovation, für Investition und Arbeitsplätze in der Immobilienwirtschaft.
Die Kammern lehnen Pläne der Wohnungswirtschaft für einen verbrauchsorientierten Energieausweis ab.
Transparenz und Vergleichbarkeit auf dem Wohnungsmarkt darf nicht verhindert werden. Der Energieausweis kann Vermarktungsinstrument, Verkaufs- und Vermietungsargument sein und ist deshalb für eine moderne Immobilienwirtschaft unverzichtbar. Weiterhin dient er maßgeblich zur Reduktion der Kohlendioxidemissionen der privaten Haushalte und trägt zum Klimaschutz bei.