Zum Seiteninhalt Logo der Architektenkammer Thüringen

BEG-Förderung: Neue Richtlinien ab 21. Juli 2026

Information der Bundesarchitektenkammer

Logo BAK, Bild: BAK

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat die Förderrichtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) überarbeitet.

Die neuen Förderbedingungen gelten ab dem 21.07.2026. Betroffen sind insbesondere die Heizungsförderung, Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, die Sanierung zum Effizienzhaus bzw. Effizienzgebäude, Bonusregelungen, Förderhöchstbeträge sowie technische Anforderungen.

Für Architektinnen und Architekten, die als Energieeffizienz-Experten tätig sind oder Bauherren zu BEG-geförderten Sanierungsvorhaben beraten, ergeben sich kurzfristig wichtige Änderungen. Die BAK empfiehlt allen beratend tätigen Mitgliedern, die neuen Richtlinien sowie die aktualisierten Informationen von BMWE, KfW und BAFA sorgfältig zu prüfen. Da mehrere Detailfragen voraussichtlich erst über FAQ, technische FAQ, Merkblätter und Infoblätter geklärt werden, sollten pauschale Aussagen zur Förderfähigkeit konkreter Einzelfälle derzeit vermieden werden.

Weiterführende Informationen finden Sie über diese Links:

veröffentlicht am 20.07.2026 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News, Berufspraxis

Diese Seite teilen

Die AKT in den sozialen Netzwerken