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Bekanntmachung über den Vollzug der Thüringer Bauordnung und der Verordnung über bautechnische Prüfungen

Einführung von Formblättern für das bauaufsichtliche Verfahren

Die Thüringer Verordnung über Bauvorlagen und bauaufsichtliche Anzeigen (ThürBauVorlVO) vom 23. März 2010 wurde am 14. Mai 2010 im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen Nr. 5/2010 auf den Seiten 129-134 veröffentlicht.

Im Thüringer Staatsanzeiger, Nr. 26/2010, S. 850 wurden folgende Vordrucke gemäß § 1 Abs. 3 der ThürBauVorlVO vom 23. März 2010 bekannt gemacht und verbindlich eingeführt:

1. Bauantrag mit Erläuterung
2. Baubeschreibung
3. Antrag auf Zulassung einer Ausnahme/Befreiung/Abweichung
4. Baubeginnsanzeige
5. Erklärung zum Standsicherheitsnachweis
6. Erklärung zum Brandschutznachweis
7. Anzeige der Nutzungsaufnahme
8. Bescheinigung des Prüfingenieurs über die Bauausführung hinsichtlich der geprüften Nachweise für Standsicherheit oder Brandschutz
9. Bestätigung des Nachweisberechtigten für Brandschutz über die Bauausführung
10. Anzeige der Beseitigung einer Anlage
11. Erklärung der Gemeinde nach § 63a ThürBO
12. Stellungnahme der Gemeinde

Die Bekanntmachung samt der Vordrucke können Sie im Internet über oben angegebenen Link auf den Internetseiten des Thüringer Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Verkehr einsehen.

Die Änderungen treten ab 1. August in Kraft.

Vordrucke auf den Internetseiten des Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Verkehr

veröffentlicht am 12.07.2010 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News, Berufspraxis

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