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Bestellung der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte

Aufruf des Landesamts für Bodenmanagement und Geoinformation für die Amtsperiode vom 01.10.2024 bis zum 30.09.2029

Thüringer Landesamt für Bodenmnagement und Geoinformation, Bild: Thüringer Landesamt für Bodenmnagement und Geoinformation

Gemäß § 3 der Thüringer Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte nach dem Baugesetzbuch (Thüringer Gutachterausschussverordnung -ThürGAVO-) vom 30. Juni 2021 obliegt dem Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation die Bestellung der ehrenamtlichen Mitglieder der Gutachterausschüsse in Thüringen. Dabei sollen die jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte, die zuständigen Berufskammern und Berufsverbände sowie die örtlich zuständige Industrie- und Handelskammer beteiligt werden.

Ein Gutachterausschuss besteht aus einem vorsitzenden Mitglied, mindestens einem stellvertretenden vorsitzenden Mitglied und mindestens zehn ehrenamtlichen Mitgliedern. Die Mitglieder müssen die für die Wertermittlung von Grundstücken oder entsprechende Wertermittlungen erforderliche Sachkunde besitzen und sollen in diesen Wertermittlungen erfahren sein. Vorsitzende und stellvertretende vorsitzende Mitglieder müssen Bedienstete des Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation sein und die Befähigung für die Laufbahn des höheren technischen Dienstes im Fachgebiet Geodäsie und Geoinformation besitzen oder mit entsprechender Qualifizierung Aufgaben des höheren technischen Dienstes im Fachgebiet Geodäsie und Geoinformation ausüben.

Die ehrenamtlichen Mitglieder sollen ihren Wohnsitz oder Beschäftigungsart im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Gutachterausschusses haben. Unter ihnen sollen sich Personen mit besonderer Sachkunde für die verschiedenen Grundstücksarten und Gebietsteile im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Gutachterausschusses befinden.

Für das Gebiet der folgenden Landkreise und kreisfreien Städte wurde jeweils ein Gutachterausschuss gebildet:

1. Landkreis Sömmerda, Landkreis Weimarer Land und kreisfreie Stadt Weimar
2. Landkreis Gotha und Wartburgkreis
3. Saale-Holzland-Kreis, Saale-Orla-Kreis und kreisfreie Stadt Jena
4. Ilm-Kreis, Landkreis Saalfeld-Rudolstadt und Landkreis Sonneberg
5. Landkreis Hildburghausen, Landkreis Schmalkalden-Meiningen und kreis- freie Stadt Suhl
6. Landkreis Altenburger Land, Landkreis Greiz und kreisfreie Stadt Gera.
7. Kyffhäuserkreis und Landkreis Nordhausen
8. Landkreis Eichsfeld und Unstrut-Hainich-Kreis
9. kreisfreie Stadt Erfurt

Die selbständigen und unabhängigen Gutachterausschüsse für Grundstückswerte nach dem Baugesetzbuch werden für jeweils fünf Jahre als Einrichtung des Landes gebildet. Da die Amtsperiode der bisherigen Ausschüsse zum 30.09.2024 ausläuft, sind sie mit Wirkung zum 01.10.2024 neu zu bestellen.

Zum Teil kann bei der Neubestellung auf die ehrenamtlichen Mitglieder zurückgegriffen werden, die bereits in der Vergangenheit in den Gutachterausschüssen tätig waren. Gleichwohl ist das Landesamt immer auf der Suche nach neuen Mitgliedern, die ihr Fachwissen und ihren Sachverstand in die Arbeit der amtlichen Wertermittlung einbringen möchten.

Falls Sie Interesse an einer Mitarbeit in einem Gutachterausschuss haben und die Voraussetzungen erfüllen, wenden Sie sich bitte bis zum 31. Mai 2024 an die Geschäftsstelle der Architektenkammer Thüringen.

Kontakt

Architektenkammer Thüringen
Bahnhofstraße 39
99084 Erfurt
Telefon: +49 (0)361–210 500
Fax: +49 (0)361–210 50 50
info@architekten-thueringen.de

veröffentlicht am 29.01.2024 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News

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