Zum Seiteninhalt Logo der Architektenkammer Thüringen

Biomasse-Verordnung im Bundestag beschlossen

Der Bundestag hat am 1.Juni 2001 die Biomasse-Verordnung verabschiedet. Damit ist die letzte parlamentarische Hürde genommen, denn der Bundesrat hat bereits am 11.Mai zugestimmt. Die Verordnung kann damit in den nächsten Wochen in Kraft treten. Sie wird die Stromerzeugung aus Biomasse im Zuge des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) ein Rahmen geben. Geregelt wird darin, welche Stoffe als Biomasse gelten, welche technischen Verfahren zur Anwendung kommen und welche Umweltanforderungen dabei einzuhalten sind.

veröffentlicht am 25.06.2001 von Susann Weber · Rubrik(en): Energie, News

Diese Seite teilen

Die AKT in den sozialen Netzwerken