Biomasse-Verordnung im Bundestag beschlossen
Der Bundestag hat am 1.Juni 2001 die Biomasse-Verordnung verabschiedet. Damit ist die letzte parlamentarische Hürde genommen, denn der Bundesrat hat bereits am 11.Mai zugestimmt. Die Verordnung kann damit in den nächsten Wochen in Kraft treten. Sie wird die Stromerzeugung aus Biomasse im Zuge des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) ein Rahmen geben. Geregelt wird darin, welche Stoffe als Biomasse gelten, welche technischen Verfahren zur Anwendung kommen und welche Umweltanforderungen dabei einzuhalten sind.