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BMWi legt Entwurf einer HOAI-Änderungsverordnung vor

Mitteilung der Bundesarchitektenkammer

Logo BAK, Bild: BAK

Nach dem mittlerweile vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf zur Änderung des Ingenieur- und Architektenleistungsgesetzes (ArchLGÄndG) liegt seit dem 7.8.2020 auch der Referentenentwurf zur HOAI-Änderungsverordnung vor. In den Grundzügen werden darin die durch das ArchLGÄndG angelegten Inhalte umgesetzt. BAK, BIngK und AHO haben hierzu am 18.8.2020 gemeinsam Stellung genommen.

Unter anderem soll auf möglichst klare Regelungen dahingehend hingewirkt werden, dass die HOAI einschließlich der weiterhin bestehenden Tafelwerte auch nach dem Wegfall der verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der Ermittlung angemessener Honorare dienen soll und die Honorartafeln diese Angemessenheit widerspiegeln.

Den Referentenentwurf zur HOAI-Änderungsverordnung vom 7.8.2020 und weitere Informationen finden Sie hier.

veröffentlicht am 19.08.2020 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News, Berufspolitik / Kammerarbeit

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