Brandschutzanforderungen für bestehende Gebäude - Hinweise zur Rechtslage
Bekanntmachung des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft
Im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 17/2019 wurde ab Seite 784 der Text „Brandschutzanforderungen für bestehende Gebäude – Hinweise zur Rechtslage“ veröffentlicht.
Die Ausführungen sollen die Erforderlichkeit und Zulässigkeit nachträglicher Brandschutzanforderungen für Bestandsgebäude erläutern. Es werden die materiellen und formellen Voraussetzungen für die Erhebung nachträglicher baulicher Anforderungen zum Brandschutz dargelegt und Vorschläge zum Verfahren unterbreitet.
Den Text finden Sie auch online unter: