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Bündnis 90/Die Grünen halten HOAI-Abschaffung für bedenklich

Auszug aus dem Schreiben der Frau Cornelia Behm, MdB, vom 07. Mai 2003

Die Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht einigen Reform- und Vereinfachungsbedarf bei der HOAI, eine Abschaffung halten wir aber für sehr problematisch. Aus folgenden Gründen haben wir starke Bedenken gegen eine Abschaffung der HOAI.

Bei der Planung und Überwachung eines Bauvorhabens geht es um eine Dienstleistung, deren Ergebnis erst am Ende steht. Bauherr und Auftragsnehmer brauchen darum eine abstrakte, aber treffsichere Beschreibung und Kalkulation der Arbeitsschritte der Leistungserstellung von den Entwurfsgrundlagen bis hin zur Schlüsselübergabe und bis zur Gewährleistung. Von allen Seiten – Bauherren ebenso wie Architekten und Ingenieren und ihren Verbänden – werden die Leistungsbeschreibung der HOAI als vorbildlich bewertet. Aus unserer Sicht sind einige Vereinfachungen und Straffungen bei den Leistungsphasen sinnvoll:

1.
Architekten und Ingenieure müssen auf der Grundlage dieser Honorarordnung sowohl für die Einhaltung aller Einzelreglungen haften (Statik, Brandschutz, Barrierefreiheit, arbeitsrechtliche Schutzbestimmungen etc.) ebenso wie für die Schadensfreiheit des fertigen Gebäudes. Die Haftungsregelung sind durch die Vereinfachungen im Baurecht der einzelnen Ländern in den letzten Jahren deutlich ausgeweitet worden. Die Abschaffung einer gesetzlichen Regelung für die Haftungspflichten würde dazu führen, dass die Haftungen und Gewährleistungen jeweils spezifisch vertraglich ausgehandelt werden müssen und unterwandert werden können.

2.
Die Abschaffung der HOAI ist in keiner Weise eine bürokratische Vereinbarung, sondern wurde im Gegenteil zu großem bürokratischem Aufwand führen, weil nun 16 Landesarchitektenkammern ihrerseits empfehlende Honorar- und Vertragsmuster für ihre Bereiche ausarbeiten mussten. Letztlich gilt aber nur der konkrete Einzelvertrag. Der bisher gebräuchliche einfache Verweis auf das Regelwerk der HOAI, der Auftraggebern und Auftragnehmern Gewissheit gibt, dass vergessene Leistungs- und Gewährleistungspositionen prinzipiell gelten, entfällt. Pech gehabt, wenn im konkreten Vertrag etwas vergessen wurde. Die Erfahrungen aus Großbritannien zeigen, wie viel Mühe und Aufwand es macht, wenn vor der konkreten Bauplanung erst mal in langwierigen Verhandlungen projektspezifische Einzelvertragswerke ausgehandelt werden müssen.

3.
Die Erfahren in EU-Ländern, die mit rein privatrechtlichen Vertragswerken arbeiten, zeigen, dass damit einseitig große Generalübernehmer und Generalunternehmer begünstigt werden und die kleinen freiberuflichen Architektur- und Ingenieurbüros sehr bald aufgeben müssen. Auch diese Entwicklung kann man in Großbritannien studieren.

4.
EU-rechtlich gibt es keine Bedenken gegen die Beibehaltung einer Leistungs- und Honorarordnung.
5.
Die Tatsache, dass einzelne Bauherren und Architekten oder Ingenieure ohne Anwendung der HOAI arbeiten, ist keine Legitimation für die Abschaffung. Wir schaffen ja auch nicht die Führerscheinpflicht ab, wenn ein paar Schwarzfahrer erwischt werden. Ein solides Haus zu bauen, ist aber viel komplizierter als ein Führerschein.

6.
Wenn sowohl Auftraggeber- als auch Auftragnehmerseite den Erhalt und die Reform der HOAI wünschen, warum sollte der Gesetzgeber dann für ihre Abschaffung plädieren.

veröffentlicht am 23.06.2003 von Susann Weber · Rubrik(en): News, Berufspolitik / Kammerarbeit

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