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Bundesarchitektenkammer legt konkrete Vorschläge für ein praxistaugliches Gebäudemodernisierungsgesetz vor

Mitteilung der Bundesarchitektenkammer

Logo BAK, Bild: BAK

Die Bundesarchitektenkammer (BAK) warnt vor einer Abschwächung zentraler Steuerungsmechanismen im geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) und legt mit den „Fünf Regelungsbausteinen für ein praxistaugliches Gebäudemodernisierungsgesetz“ konkrete Vorschläge vor.

Die aktuell diskutierten Eckpunkte von CDU/CSU und SPD setzen aus Sicht der BAK zu stark auf kurzfristige politische Entlastungen und drohen die langfristige Verlässlichkeit der Gebäudeenergiepolitik zu untergraben. Werden Anforderungen abgesenkt oder verschoben, bleiben die Klimaziele bestehen. Die Folge sind steigende Kosten, wachsende Planungsunsicherheit und ein verschärfter Transformationsdruck in späteren Jahren.

Ziele der Regelungsbausteine:

  1. Klimaziele im Gebäudebereich wirksam absichern: Aus Sicht der BAK besteht das Risiko, dass einzelne Ansätze aus dem Eckpunktepapier die ohnehin bestehende Lücke bei der Reduktion von Treibhausgasemissionen im Gebäudebereich eher vergrößern als schließen. Die Vorschläge zeigen auf, wie das GMG so ausgestaltet werden kann, dass die CO₂-Minderungsziele im Gebäudebereich weiterhin verlässlich unterstützt werden.
  2. Verlässliche Entwicklungspfade statt politischer Richtungswechsel: Für Planung, Investitionen und Qualifizierung braucht es langfristig stabile und nachvollziehbare Entwicklungspfade. Werden Anforderungen wiederholt zurückgenommen und später erneut verschärft, entsteht ein ständiger Richtungswechsel – obwohl die europäischen Anforderungen bereits absehbar sind.
  3. Praktikablere Nachweisverfahren für die Transformation im Gebäudebestand: Viele der heutigen Nachweis- und Bilanzierungsverfahren sind sehr aufwändig und im Gebäudebestand nur begrenzt aussagekräftig. Angesichts von Millionen Gebäuden, die in den kommenden Jahren modernisiert werden müssen, werden solche Verfahren schnell zum Engpass. Die BAK schlägt daher vor, bestehende Verfahren gezielt zu ergänzen – etwa durch verbrauchs- und kennwertbasierte Ansätze, die mit deutlich weniger Aufwand eine robuste Bewertung ermöglichen. So können Sanierungsbedarfe schneller erkannt, Maßnahmen priorisiert und Fortschritte überprüft werden.

Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer

„Der Erfolg des Gebäudemodernisierungsgesetzes entscheidet sich nicht an einzelnen Technologien, sondern an einer klaren und langfristig verlässlichen Systematik im Gebäude selbst. Klimaschutz und CO2 Einsparung stehen nach wie vor im Zentrum unseres Handelns, bezahlbare Betriebskosten und wirtschaftlich tragfähige Investitionen müssen dabei zusammen gedacht werden. Unsere Branche hat sich auf diese Entwicklung bereits eingestellt. Umso wichtiger ist es, jetzt einen stabilen Rahmen zu schaffen, der Planungssicherheit gibt und den eingeschlagenen Weg konsequent weiterführt.“

Die Regelungsbausteine im Überblick:

  1. Realistische Bewertungsverfahren
    Im Gebäudebestand sollen stärker verbrauchsbasierte Ansätze genutzt werden, während im Neubau vereinfachte Modellverfahren bestehen bleiben. So lassen sich Gebäude schneller und praxisnäher bewerten – eine Voraussetzung, um die große Zahl an Bestandsgebäuden überhaupt systematisch in den Blick zu nehmen.
  2. Lebenszyklus-Bilanzierung stärken
    Treibhausgasemissionen müssen über den gesamten Lebenszyklus hinweg betrachtet und frühzeitig in Planungsprozesse integriert werden. Damit werden Planungsentscheidungen bereits in frühen Phasen auf ihre langfristigen Klimawirkungen ausgerichtet und Fehlentwicklungen vermieden.
  3. Sanierungen gezielt priorisieren
    Maßnahmen sollen sich auf die energetisch schlechtesten Nichtwohngebäude konzentrieren, um maximale Einsparwirkungen zu erzielen. So können die verfügbaren Investitionen dort eingesetzt werden, wo sie den größten Klimanutzen entfalten.
  4. Technologieoffenheit mit klaren Leitplanken
    Im Bestand können unterschiedliche Heiztechnologien eingesetzt werden – jedoch nur bei Einhaltung klarer Effizienz- und Klimavorgaben. Für Neubauten gilt weiterhin das Ziel emissionsfreier Gebäude. So bleibt Flexibilität im Bestand erhalten, ohne die langfristigen Klimaziele aus dem Blick zu verlieren.
  5. Sommerlichen Wärmeschutz ausbauen
    Angesichts zunehmender Hitzeperioden müssen passive Maßnahmen zur Vermeidung von Überhitzung stärker berücksichtigt werden. So wird der Gebäudebestand besser an den Klimawandel angepasst und der Bedarf an energieintensiver Kühlung reduziert.

Papier „Fünf Regelungsbausteine für ein praxistaugliches Gebäudemodernisierungsgesetz“:

veröffentlicht am 19.03.2026 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News, Berufspolitik / Kammerarbeit, Berufspraxis

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