Zum Seiteninhalt Logo der Architektenkammer Thüringen

Bundesregister Nachhaltigkeit erweitert Kreis anerkannter Abschlüsse

Mitteilung der Bundesarchitektenkammer

Bundesregister Nachhaltigkeit RGB, Bild: Bundesarchitektenkammer

Das weiter im Aufbau befindliche Bundesregister Nachhaltigkeit (BRNH) der Bundesarchitektenkammer (BAK) und der Bundesingenieurkammer (BIngK) erweitert zum 16. März 2026 den Kreis der als gleichwertig anerkannten Qualifikationsnachweise für eine Eintragung.

Neben den bislang anerkannten Abschlüssen von QNG-anerkannten Systemanbietern werden künftig weitere Qualifikationen als gleichwertiger Nachweis anerkannt. Inhaberinnen und Inhaber dieser Abschlüsse können sich damit direkt im Bundesregister Nachhaltigkeit (BRNH) registrieren lassen, ohne zusätzlich den bisher erforderlichen Online-Leistungsnachweis zu absolvieren.

Bereits anerkannte Qualifikationsnachweise:

  • DGNB-Auditor/-in
  • BNB-Koordinator/-in
  • BNB-Sachverständige/-r

Zusätzlich anerkannt ab 16. März 2026:

  • BNB-Berater/-in
  • BNK | BNG-Auditor/-in
  • LNB-Experte/-in
  • NaWoh-Koordinator/-in

Auch Personen mit einem dieser Abschlüsse können sich nun direkt in das BRNH eintragen lassen; eine Teilnahme am Online-Leistungsnachweis ist nicht mehr erforderlich.

Die FAQs des Bundesregisters („Wer kann sich ins BRNH eintragen lassen?“) wurden entsprechend aktualisiert und führen nun auch die zusätzlichen anerkannten Abschlüsse der Systemanbieter auf.

Weitere Informationen:

veröffentlicht am 16.03.2026 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News, Berufspolitik / Kammerarbeit, Berufspraxis

Diese Seite teilen

Die AKT in den sozialen Netzwerken