CDU/CSU fordern HOAI-Novelle!
Pressemitteilung der Bundestagsfraktion vom 10. April 2003
Wir wollen den gesetzlich fixierten Fortbestand der HOAI
Strukturnovelle zur Entschlackung und Vereinfachung anpacken
Zu Überlegungen innerhalb der Bundesregierung, als vermeintlichen Beitrag zum Bürokratieabbau die gesetzliche Verbindlichkeit der Honorarregelung bei Architekten und Ingenieure abzuschaffen, erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Aufbau Ost der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dirk Fischer (Hamburg) MdB, und der zuständige Berichterstatter, Markus Grübel MdB:
In der Bundesregierung weiß wieder einmal die rechte Hand nicht, was die linke tut. "Bauminister" Stolpe erklärt am Wochenende auf einem Konvent mit über 500 Architekten die gesellschaftspolitische Stärkung der Baukultur zu einer "nationalen Kraftanstrengung" und fordert dazu bei den Architekten und Ingenieure eine konkretere Verpflichtung auf Baukultur ein. Wirtschafts- und Arbeitsminister Clement propagiert dagegen zur gleichen Zeit seinen Vorschlag, die verbindlich geregelte Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zu Gunsten einer unverbindlichen Preisempfehlung von Kammerorganisationen aufzugeben.
Auf seinen angeblichen Beitrag zum "Masterplan Bürokratieabbau" haben die Architektenverbände verständlicherweise mit Protestschreiben an den Deutschen Bundestag reagiert. Tatsächlich würde der angedachte Wechsel von einem bisher vorrangig leistungsbezogenen auf einen preisorientierten Wettbewerb einen Berufsstand treffen, der innerhalb der Freien Berufe in besonderer Weise von der hausgemachten Verschlechterung der ökonomischen Situation, insbesondere beim Wohnungsbau, betroffen ist:
Die Verkehrs- und Baupolitiker der Unionsfraktion sprechen sich deshalb gegen eine Abkehr der bisher aufgrund gesetzlicher Ermächtigung in einer Rechts-VO enthaltenen Honorarbemessungsregelungen aus. Dafür spricht auch die in dem erwähnten Statusbericht getroffene Feststellung, wonach eine deutsche HOAI in ihrer geltenden Form den Anforderungen des EU-Rechts durchaus genüge; auch der (im übrigen nicht neue) Hinweis auf mangelnde Einhaltung der Honorartafeln in der Praxis, vor allem von privaten Auftraggebern, darf an dieser Grundsatzposition nichts ändern, schließlich wird auch niemand ernsthaft unter Hinweis auf mangelnde Zahlungsmoral bei der Auftragsvergabe für die Aufhebung von Zahlungsfristen und Verzugssanktionen eintreten wollen.
Wir ermuntern die Bundesregierung gleichzeitig, im zusammenwirken mit den Ländern die seit nunmehr 8 Jahren angestrebte Strukturnovelle zur Entschlackung und Vereinfachung der HOAI, aber auch zur Verankerung von Anreizen zum kostensparenden Bauen, nun endlich anzupacken. Alle Vorschläge hierzu liegen auf dem Tisch.