Zum Seiteninhalt Logo der Architektenkammer Thüringen

Die Prozesse aktiv mitgestalten

Die Struktur der Kammer baut auf engagierte Beteiligung und eine starke Basis

1 Bild vergrößern
Organigramm der Architektenkammer Thüringen 2022, Bild: Architektenkammer Thüringen

Mit diesem Artikel stimmen wir Sie ein auf das Kammerwahljahr 2023. Im April und Mai 2023 wählen die Mitglieder der Architektenkammer Thüringen für die Legislatur bis 2028 ein neues Parlament: die Vertreterversammlung. Im Anschluss daran werden auch die Besetzungen im Vorstand und in den Ausschüssen gewählt.

Rund 1700 Mitglieder zählt die Architektenkammer Thüringen. Zusammen bilden sie ihre berufsständische Selbstvertretung. Das heißt: Die Mitglieder tragen ihre Kammer aus eigener Kraft und persönlicher Initiative. Über die reine Mitgliedschaft hinaus engagieren sich aktuell etwa 100 Kolleginnen und Kollegen der vier Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung ehrenamtlich. Die Formen, sich aktiv in die Kammerarbeit einzubringen, sind vielfältig: von der Mitarbeit in der Vertreterversammlung über jene im Kammervorstand, in den Ausschüssen und Arbeitsgruppen bis hin zur engagierten lokalen Kammergruppenarbeit.

Als Körperschaft öffentlichen Rechts sind der Architektenkammer Thüringen Aufgaben und Organisationsstruktur durch das Gesetz vorgegeben. Ihr Aufbau entspricht dem parlamentarischen System: Alle fünf Jahre wählen die Mitglieder die Vertreterversammlung – und somit ihr oberstes Organ. Diese setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern aller Fachrichtungen zusammen und tagt in der Regel zweimal im Jahr. Die Vertreterversammlung wiederum wählt den Vorstand, dem gemäß der Hauptsatzung der Kammer neben dem Präsidenten bzw. der Präsidentin zwei Vizepräsident*innen sowie sechs weitere Mitglieder angehören, wobei alle Fachrichtungen und Tätigkeitsarten im Vorstand vertreten sein sollen.

Erste Anlaufstellen für Mitglieder sind die neun Kammergruppen der Landkreise und kreisfreien Städte Thüringens. Deren Vorsitzende und Stellvertreter*innen sind in der Regel Mitglieder der Vertreterversammlung. Regelmäßige Treffen bieten die Möglichkeit, sich über aktuelle Entwicklungen, die Kammerarbeit und berufspolitische Themen auszutauschen sowie Anregungen zu geben.

Um die Rahmenbedingungen für das Planen und Bauen zu verbessern, hält die Architektenkammer engen Kontakt zu Politik und Verwaltung und begleitet fachkundig die Entstehung vielfältiger Regelungen, die die Berufsstände betreffen. Bei der Weiterentwicklung und Novellierung von Gesetzen berät sie die Landesregierung, bevor diese im Thüringer Landtag verabschiedet werden.

„Die Kammer hat sich als starke berufsständische Interessensvertretung in Politik und Gesellschaft etabliert“, sagt Kammerpräsident Dr.-Ing. Hans-Gerd Schmidt. Die Architektenkammern stehen vor der gewaltigen Aufgabe, den Rahmen für die Berufsausübung in den sich ständig ändernden äußeren Bedingungen im Interesse der Allgemeinheit zu sichern. Der Präsident betont: „Nahezu alle aktuellen und künftigen Herausforderungen sind unmittelbar relevant im beruflichen Handeln der Architektinnen und Architekten aller Fachrichtungen. Es gilt, den Wandel als Chance zu begreifen, eine Transformationskompetenz zu entwickeln und die Prozesse aktiv mitzugestalten.“ Angesichts brennender Themen wie Klimawandel und Bauwende, demographischer Wandel oder Digitalisierung wird die Expertise des Berufsstandes künftig noch stärker nachgefragt und benötigt werden. Und nur mit einem starken Engagement der Mitglieder wird es gelingen, den zahlreichen Herausforderungen zu begegnen.

br

Alle Informationen zur Kammerwahl 2023:
www.architekten-thueringen.de/mitglieder/wahl/

veröffentlicht am 30.12.2022 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News, Kammergremien, Berufspolitik / Kammerarbeit

Diese Seite teilen

Die AKT in den sozialen Netzwerken