Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Architekten- und Ingenieurkammergesetzes
Änderungen traten zum 19. Juli 2024 in Kraft

Am 19. Juli 2024 trat das Dritte Gesetz zur Änderung des Thüringer Architekten- und Ingenieurkammergesetzes (ThürAIKG) in Kraft.
Selbiges wurde veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen vom 18. Juli 2024 (Heft Nr. 8) ab Seite 242:
Zur aktuellen Gesamtausgabe des ThürAIKG gelangen Sie über den folgenden Link: