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Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Architekten- und Ingenieurkammergesetzes

Änderungen traten zum 19. Juli 2024 in Kraft

Berufspraxis, Bild: Architektenkammer Thüringen

Am 19. Juli 2024 trat das Dritte Gesetz zur Änderung des Thüringer Architekten- und Ingenieurkammergesetzes (ThürAIKG) in Kraft.

Selbiges wurde veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen vom 18. Juli 2024 (Heft Nr. 8) ab Seite 242:

Zur aktuellen Gesamtausgabe des ThürAIKG gelangen Sie über den folgenden Link:

veröffentlicht am 03.08.2024 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News, Berufspraxis

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