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Dumpingangebote von Berufskollegen

Leserbrief von Herrn Danz, Antwort von Michael Beier

In einem Schreiben erkundigte sich Herr Danz danach, welche realistischen Möglichkeiten die AKT hat, gegen Dumpingangebote von Berufskollegen und anderen Planern vorzugehen.

Dazu die Antwort von Michael Beier:
"dazu kann ich nur soviel sagen, dass, wenn es keinen Kläger gibt, es auch keinen Beklagten geben kann. Uns fehlen oftmals die schriftlichen Beweise für HOAI-Mindestsatzunterschreitungen seitens der Architekten. Auch die Aufforderung zur Abgabe von Honorar-Angeboten bei öffentlichen Aufträgen wird seitens der Architekten und Stadtplaner nicht gegenüber der AKT angezeigt. Deshalb sind wir "hilflos" bei der Durchsetzung der Berufspflichten und der Berufsordnung gegenüber den Kammermitgliedern.
Trotzdem haben wir schon Erfolge vorzuweisen: Urteile der Landgerichte gegenüber den Kommunen Arnstadt und dem Landkreis Schmalkalden- Meiningen beweisen, dass wenn Architekten mehrmals zur Abgabe von Honorarangeboten aufgefordert wurden, die Rechtssprechung im Sinne des Schutzes des Berufsstandes und der HOAI urteilt. In diesen Fällen lagen die Beweise seitens der Architekten schriftlich vor. Gegen das Dumpingverhalten können nur die Berufsstände der Architekten und Ingenieure selbst etwas tun, in dem sie den Sumpf selbst trocken legen und in den eigenen Reihen für Gesetzestreue stehen!"

veröffentlicht am 26.11.2001 von Susann Weber · Rubrik(en): News, Berufspraxis

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