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Einführung von technischen Regeln als Technische Baubestimmungen

Bekanntmachung des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft vom 16. September

Thüringer Staatsanzeiger, Bild: Architektenkammer Thüringen

Aufgrund § 3 Abs. 3 der Thüringer Bauordnung (ThürBO) in der Fassung vom 13. März 2014 werden die in der beigefügten Liste, Fassung September 2016, enthaltenen technischen Regeln mit den zugehörigen Anlagen als Technische Baubestimmungen eingeführt. Ausgenommen sind die Abschnitte in den technischen Regeln über Prüfzeugnisse.

Bezüglich der in der Liste genannten Normen, anderen Unterlagen und technischen Anforderungen, die sich auf Produkte bzw. Prüfverfahren beziehen, gilt, dass auch Produkte bzw. Prüfverfahren angewandt werden dürfen, die Normen oder sonstige Bestimmungen und/oder technischen Vorschriften anderer EU-Mitgliedstaaten und weiterer Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums sowie der Schweiz und Türkei entsprechen, sofern das geforderte Schutzniveau in Bezug auf Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit gleichermaßen dauerhaft erreicht wird.

Die Liste der Technischen Baubestimmungen wurde im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 41/2016 vom 10. Oktober 2016 veröffentlicht. Sie finden Sie auch dieser Meldung beigefügt.

veröffentlicht am 28.10.2016 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News, Berufspraxis

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