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EP-Bericht zur Berufsanerkennung

BAK Brüssel informiert zum Bericht des EU-Parlamentes zur Berufsanerkennungsrichtlinie

Der Entwurf des Berichterstatters Zappala zum Richtlinienvorschlag 2002/119 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen ist fertig. Es gibt bisher allerdings nur eine italienische Version, die zudem auch noch nicht im Netz steht. Sie liegt uns aber bereits vor. Die Übersetzungen dürften in 2-3 Wochen ins Netz gestellt werden.

Nach erster kursorischer Lektüre enthält er folgende Vorschläge unter Vorbehalt, da mein Italienisch schon mal besser war):

Die sektoralen RLen sollen fortbestehen. Die sich auf die 7 Berufe beziehenden Kapitel entfallen. Die vorgelegte RL soll die RLen 89/48, 92/51 und 99/42 (in der Umsetzung) über das allgemeine Anerkennungssystem (Ingenieure, Stadtplaner, Innen- und Landschaftsarchitekten) ersetzen.
Definition der „intellektuellen reglementierten Berufe“, die dem EuGH-Urteil Adam (Rs. 267/99) entnommen wurde, um diese von Berufen wie Friseur oder Schornsteinfeger zu unterscheiden. Mir ist allerdings noch nicht ganz klar, wie sich dies inhaltlich auswirken soll.
In den Kapiteln über Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit teils positive Ansätze (Übernahme des Art. 22 Architekten-RL z.B.), teils Rückschritte (Sozialversicherungspflicht bei grenzüberschreitender DL), teils scheinbare Widersprüche (bei Sozialversicherungspflicht und Titelführung), die aber auch auf meinen Italienischkenntnissen beruhen können – daher unter Vorbehalt.
Die 16-Wochen-Regelung wird zugunsten einer offeneren Definition der grenzüberschreitenden DL aus der Rspr. aufgegeben (Dauer, Häufigkeit, Kontinuität, Periodizität). Pflicht des Dienstleisters, vorab die zust. Behörde des Aufnahme-MS zu informieren.
Qualifikationsniveau 5 aus Art. 11 wird aufgegeben.
Idee der Plattformen beibehalten. Europ. Berufsverbände, die solche einrichten, müssen von der KOM als repräsentativ anerkannt sein.
Anerkennungsentscheidung muss gerichtlich angreifbar sein und innerhalb von 3 Monaten ergehen (s. Rspr. und SLIM-RL).
Der Regelungsausschuss wird beibehalten, die entsprechenden Passagen des Komitologie-Beschlusses überflüssigerweise in den Text der RL übernommen.
Zust. Behörden und Kontaktstelle wie gehabt.
Einführung einer „europ. Konferenz der intellektuellen Berufe“ (m.E. heiße Luft, überflüssig) inkl. Datenbank der grenzüberschreitenden Dienstleister.


Kurzbewertung:

- Bzgl. des Fortbestandes der sektoralen RLen erfreuliche Entwicklung. Dennoch ist es zu früh, sich hier als Sieger zu fühlen. Der Rat dürfte dies anders sehen, viele MdEP ebenfalls (vor allem außerhalb der EVP-Fraktion).

- Fürs allg. System keine gravierenden Änderungen.

Ralf Lottes

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Rechtsanwalt Ralf Lottes, MPA (ENA)
Leiter EU-Verbindungsbüro / Head of EU Liaison Office
Bundesarchitektenkammer / Bundesingenieurkammer
Avenue des Arts 12, bte. 15, B-1210 Brüssel
Tel.: ++32-(0)2-219.77.30, Fax: ++32-(0)2-219.24.94
Mail: ralf.lottes@wanadoo.be
http://www.bak.de; http//www.bingk.de



veröffentlicht am 03.02.2003 von Susann Weber · Rubrik(en): EU-Recht, News, Berufspraxis

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