Erstes Thüringer Entlastungsgesetz in Kraft getreten: Änderungen in der Thüringer Bauordnung
Der Umbauparagraf ist da!
Der Thüringer Landtag hat am 26. Juni 2026 das Erste Thüringer Entlastungsgesetz beschlossen. Mit Artikel 7 des Gesetzes werden Änderungen in der Thüringer Bauordnung (ThürBO) umgesetzt, die zum Bürokratieabbau beitragen und den Wohnungsbau stärken sollen.
Das Gesetz wurde am 23. Juli 2026 im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen veröffentlicht und ist am 24. Juli 2026 in Kraft getreten.
Die Gesetzesänderung bringt insbesondere folgende Neuerungen:
- Erleichterungen für Aufstockungen und Umnutzungen
Die Einführung des sogenannten Umbauparagrafen schafft Erleichterungen für die Aufstockung und /oder Umnutzung bestehender Gebäude. Er sichert den Bestandschutz bauzeitlich genehmigter Bauteile, insbesondere hinsichtlich der Brandschutzanforderungen und regelt den Umgang mit Abstandsflächen und Rettungswegen. Die Stärkung des Bauens im Bestand ist ein wichtiger Schritt, um vorhandene Gebäude für den Wohnungsmarkt zu aktivieren.
- Vereinfachte Genehmigungsverfahren und Genehmigungsfiktion
Der Anwendungsbereich des Vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens wird erweitert. Damit sollen mehr Bauvorhaben im Wohnungsbau in einem schlankeren Verfahren geprüft und schneller umgesetzt werden können.
Auch die Regelungen zur Genehmigungsfiktion werden angepasst. Dies soll dazu beitragen, Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und zugleich den Kommunen die erforderlichen Entscheidungsspielräume zu erhalten.
- Mehr Flexibilität bei notwendigen Stellplätzen
Die Möglichkeiten, von der Herstellung notwendiger Stellplätze abzuweichen, werden erweitert. Dies soll insbesondere das Bauen und die Nachverdichtung in innerstädtischen Lagen erleichtern.
- Elektromobilität wird erleichtert
Technische Nebenanlagen von Ladeeinrichtungen für Elektromobilität werden künftig verfahrensfrei gestellt. Damit sollen Planung und Ausbau der Ladeinfrastruktur vereinfacht und beschleunigt werden.
Die Architektenkammer Thüringen begrüßt grundsätzlich Maßnahmen, die zu einer Vereinfachung und Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren beitragen und zugleich das Bauen im Bestand sowie die Schaffung von Wohnraum erleichtern.
Das Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 6/2026 mit dem Ersten Thüringer Entlastungsgesetz finden Sie hier:
Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen Nr. 6/2026
Die aktuelle Gesamtausgabe der Thüringer Bauordnung (ThürBO) ist hier abrufbar:
Aktuelle Gesamtausgabe der Thüringer Bauordnung