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Ertragswertrichtlinie im Bundesanzeiger veröffentlicht

Bekanntmachung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Berufspraxis, Bild: Architektenkammer Thüringen

Die Richtlinie zur Ermittlung des Ertragswerts (Ertragswertrichtlinie – EW-RL) vom 12. November 2015 wurde am 4. Dezember 2015 im Bundesanzeiger (BAnz AT 04.12.2015 B4) bekannt gemacht und ersetzt die entsprechenden Hinweise und Anlagen zum Ertragswertverfahren in den Wertermittlungsrichtlinien (WertR 2006).

Die Richtlinie wurde von einer Arbeitsgruppe aus Vertretern des Bundesbauministeriums, der kommunalen Spitzenverbände sowie der für das Gutachterausschusswesen zuständigen Länderministerien erarbeitet und wird allen in der Grundstückswertermittlung Tätigen zur Anwendung empfohlen.

Link zur Ertragswertrichtlinie als PDF-Datei:
https://www.bundesanzeiger-verlag.de/fileadmin/BIV-Portal/Dokumente/PDF/Ertragswertrichtlinie.pdf

Übersicht des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zu den Wertermittlungsrichtlinien:
http://www.bmub.bund.de/themen/stadt-wohnen/staedtebaurecht/wertermittlungsrichtlinien/

veröffentlicht am 19.01.2016 von Björn Radermacher · Rubrik(en): Berufspraxis, News

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