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EU-Anerkennung von Diplomen

Die Umsetzungsfrist der SLIM-Richtlinie zur Anerkennung von Diplomen läuft ab.

SLIM = Simplified Legislation for the Internal Market

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie an den folgenden Sachverhalt erinnern:

Umsetzungsfrist für Vereinfachungsrichtlinie "SLIM" zur Anerkennung von Diplomen läuft ab

Im Februar 2001 wurde eine "Vereinfachungsrichtlinie" des Europäischen Parlaments und des Rates (bekannt geworden unter dem Titel "SLIM-Richtlinie" - "Simpler Legislation in the Internal Market") verabschiedet, die insgesamt 14 Richtlinien ändert, in denen die Anerkennung von Diplomen und Befähigungsnachweisen geregelt ist (s. BaB April 2001). Darunter befinden sich sowohl die Architektenrichtlinie 385/84/EWG für Hochbauarchitekten als auch die Richtlinien 89/48/EWG und 92/51/EWG des Rates über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise für Innen- und Landschaftsarchitekten sowie für Stadtplaner. Die neue Richtlinie muss bis zum 1. Januar 2003 in nationales Recht umgesetzt werden.

Die Kommission begrüßte die Verabschiedung dieser Richtlinie ausdrücklich, da die Mitgliedstaaten gezwungen würden, Anträge zur Anerkennung von Qualifikationen zügig zu bearbeiten (binnen vier Monaten) und auch die Berufserfahrung anzuerkennen, die ein Antragsteller in einem anderen Mitgliedstaat erworben habe. Hierin orientiert sich die Richtlinie am Vlassopoulo-Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Rechtssache C-340/89, Slg.1991, I-2357,Internetlink: siehe unten). Ausserdem muss die Ausbildung, die ein EU-Bürger oder eine EU-Bürgerin in einem Drittstaat erworben hat, als "gemeinschaftsrelevantes Element" bei der Anerkennung geprüft werden, wenn diese Ausbildung in einem anderen Mitgliedsstaat anerkannt wird. Ferner erhält der Antragsteller das Recht, ergangene Entscheidungen durch Rechtsbehelf nach innerstaatlichem Recht anzufechten.

Diese Änderungen der Richtlinien 385/84/EWG (zu finden im Abschnitt 2.5, Art. 11 der SLIM-Richtlinie), 89/48/EWG und 92/51/EWG (Abschnitt 1 der SLIM-Richtlinie) sind durch die nach innerstaatlichem Recht zuständigen Behörden entsprechend in Länderrecht umzusetzen.

Auszug SLIM-Richtlinie, Abschnitt 2.5, Artikel 11

Die Richtlinie 85/384/EWG wird wie folgt geändert:

  1. Folgende Artikel werden eingefügt: "Artikel 6 Die Mitgliedstaaten prüfen die Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise im Bereich dieser Richtlinie, die die betreffende Person außerhalb der Europäischen Union erworben hat, sofern diese Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise bereits in einem Mitgliedstaat anerkannt worden sind, sowie die in einem Mitgliedstaat absolvierten Ausbildungsgänge und/oder die dort erworbene Berufserfahrung. Der Mitgliedstaat trifft seine Entscheidung innerhalb einer Frist von drei Monaten ab dem Zeitpunkt, zu dem der Antragsteller den Antrag zusammen mit den vollständigen Unterlagen einreicht. Artikel 6a Ablehnende Entscheidungen der Mitgliedstaaten über Anträge auf Anerkennung von Diplomen, Prüfungszeugnissen und sonstigen Befähigungsnachweisen im Bereich dieser Richtlinie müssen ordnungsgemäß begründet werden. Der Antragsteller hat das Recht, solche Entscheidungen durch Einlegung eines Rechtsbehelfs nach innerstaatlichem Recht anzufechten. Dieses Recht steht ihm auch zu, wenn innerhalb der vorgeschriebenen Frist keine Entscheidung ergeht."
  2. Artikel 15 wird gestrichen.
  3. In Artikel 24 Absatz 1 wird der Ausdruck "gemäß den Artikeln 17 und 18" durch den Ausdruck "im Falle der Niederlassung gemäß den Artikeln 17 und 18 und im Falle der Erbringung von Dienstleistungen gemäß Artikel 22" ersetzt."

Anbei sende ich Ihnen ferner den deutschen Text der SLIM-Richtlinie im PDF-Format (siehe unten).

Mit freundlichen Grüssen Ralf Lottes

Rechtsanwalt Ralf Lottes, MPA (ENA)
Leiter EU-Verbindungsbüro / Head of EU Liaison Office
Bundesarchitektenkammer/ Bundesingenieurkammer
Avenue des Arts 12, bte 15, B - 1210 Brussels
Tel.: ++32-(0)2-219.77.30, Fax: ++32-(0)2-219.24.94
Mail: ralf.lottes@wanadoo.be

veröffentlicht am 18.12.2002 von Susann Weber · Rubrik(en): EU-Recht, News, Berufspraxis

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