EU-Kommission rügt diskriminierende Gewährung der Eigenheimzulage
Auszug aus dem AKT-Newsletter 02/2004
Die Europäische Kommission hat Anfang Januar beschlossen, Deutschland förmlich aufzufordern, diskriminierende Praktiken bei der Gewährung der Eigenheimzulage abzustellen. Gegenstand des Verfahrens ist die Tatsache, dass die in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtigen für den Bau oder den Erwerb eines Eigenheims gewährte Zulage nicht für Gebäude gewährt wird, die außerhalb Deutschlands liegen. Dies betrifft vor allem Grenzgänger.