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Euro-Umstellung

Informationen zu Verträgen, HOAI etc.

Von der in Kürze anstehenden Euro-Umstellung ist jedermann betroffen. Für Architekten/innen stellen sich insbesondere zwei Fragen:

  • Was ist mit den über den Umstellungszeitpunkt hinauslaufenden Verträgen?
  • Welchen Einfluss hat die Euroumstellung auf die Anwendung der HOAI?

Beide Fragen werden deshalb separat behandelt.

I Allgemeines


Die Euro-Einführung ist eine Währungsumstellung und keine Währungsreform. Das heißt, sämtliche Geldbeträge werden nach dem festgesetzten Umrechnungskurs von 1,95583 Deutsche Mark in Euro umgerechnet. Alle Aktiva und Passiva, alle Forderungen und Verbindlichkeiten werden zum selben Umrechnungskurs umgestellt.

Alle Wertrelationen bleiben - bis auf minimale Rundungsdifferenzen - unverändert:
Die Zahlen ändern sich, der Wert bleibt gleich.

Die Einführung des Euro-Bargeldes wird ab dem 1. Januar 2002 vorgenommen. Bis zum 28.2.01 kann dann parallel mit DM und Euro bezahlt werden. DM-Scheine werden ab dieser Zeit aus dem Verkehr gezogen. Ab dem 28.2.02 wird die DM als Zahlungsmittel nicht mehr akzeptiert. Weiterhin vorhandenes Bargeld kann dann nur noch bei den Landesbanken umgetauscht werden.

II Vertragskontinuität


Der Übergang zur einheitlichen Währung gibt keiner Vertragspartei das Recht, eine von ihr getroffene Vereinbarung aufzukündigen oder neu zu verhandeln. Soweit die Parteien nichts hiervon Abweichendes vereinbaren, wird der Vertrag mehr mit allen seinen Bestimmungen fortgeführt. Zur Abrechnung siehe unten III.

III HOAI und Euroeinführung


Der Gesetzgeber wird ein Gesetz erlassen, in dem die jetzigen Honorartafeln auf Euro umgestellt werden. Die Umrechnung soll nach dem Willen des Gesetzgebers 1:1 vorgenommen werden. Es sollte weder eine Erhöhung noch eine Verringerung der Architektenhonorare erfolgen. Durch den vorliegenden Gesetzesentwurf (Bundesrat-Drucksache 56/01) ist es jedoch bei der Einführung der neuen Honorartafeln zu geringen Honorarveränderungen gekommen, die teils zu einer Erhöhung, teils zu einer Ermäßigung der Honorare führen (vgl. Schulz in bauzeitung 4/2001). Insgesamt können die Änderungen als augeglichen bezeichnet werden.

Da in dem Gesetzesentwurf keine Übergangsvorschrift gem. § 103 HOAI aufgenommen worden ist, sind die Tabellen mit den enthaltenen

Honorarabweichungen auf alle Verträge, die nach dem 1.1.2002 abgeschlossen werden oder zu diesem Zeitpunkt noch nicht (teil)schlußgerechnet sind, anzuwenden. Dies bedeutet, dass auch bei Verträgen, die vor Einführung des Euros (bspw. im Jahr 1999) abgeschlossen worden sind, deren Fertigstellung aber erst nach dem 1.1.2002 erfolgt, die Honorare insgesamt nach den neuen Tabellenwerten in Euro berechnet werden müssen. Abschlagszahlungen sind ebenfalls von den bezahlten DM-Beiträgen in Euro-Beträge umzurechnen und auf das Gesamthonorar, das nach den neuen Honorartabellen in Euro berechnet wird, abzuziehen.

Eine Abrechnung nach den alten DM-Tabellen, auch wenn sie in Euro umgerechnet werden, ist vom Gesetzgeber gerade nicht gewollt.

IV Weitere Informationen


Umfangreiches Informationsmaterial ist mittlerweile bei fast jeder Bank oder Sparkasse erhältlich. Darüber hinaus kann Informationsbeschaffung auch elektronisch über zahlreiche Internetseiten erfolgen (s. Liste)

RA Thomas Maibaum
Justitiar Bundesarchitektenkammer

veröffentlicht am 20.08.2001 von Susann Weber · Rubrik(en): News, Berufspraxis

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