Förderrichtlinien
Bekanntmachungen des Thüringer Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Verkehr
Richtlinie für die Gewährung finanzieller Zuwendungen zur Förderung des Schul- und Sporthallenbaus (Schulbauförderrichtlinie – SchulBauFR)
Der Freistaat Thüringen gewährt den Schulträgern im Rahmen der im Haushaltsplan veranschlagten Mittel Zuwendungen für Schulbauvorhaben an allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen. Über den Gegenstand der Förderung, Voraussetzungen und Art der Förderung informiert der Thüringer Staatsanzeiger Nr. 2/2013 vom 14. Januar 2013 auf den Seiten 62-64.
Richtlinien zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen (Thüringer Städtebauförderungsrichtlinien – ThStBauFR)
Der Freistaat Thüringen gewährt nach diesen Richtlinien und den allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen den Städten und Gemeinden Städtebauförderungsmittel des Bundes und des Landes sowie des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Über Förderbestimmungen und Förderverfahren informiert der Thüringer Staatsanzeiger Nr. 3/2013 vom 21. Januar 2013 auf den Seiten 73-95. Weitere Informationen: www.thueringen.de/th9/tmil/bau/sw/staedtebau/
Hinweis:
Eine Übersicht zu den Förderprogrammen und Finanzhilfen des Bundes, der Länder und der EU gibt die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie: www.foerderdatenbank.de