Förderrichtlinien für den Wohnungsbau
Bekanntmachungen des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft
Im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 52/2018 vom 24. Dezember 2018 wurden die folgenden Förderrichtlinien veröffentlicht:
- Richtlinie für die Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus in besonderen Gebietskulissen zur Innenstadtstabilisierung im Freistaat Thüringen für die Programmjahre 2018 bis 2020 (Innenstadtstabilisierungsprogramm – ISSP)
- Richtlinie zur Förderung der Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen für die Programmjahre 2018 bis 2020 (ThürModR-Mietwohnungen)
- Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren und des barrierefreien Umbaus in bestehenden Miet- und Genossenschaftswohnungen in den Programmjahren 2018 und 2020 (Thüringer Barrierereduzierungsprogramm – ThürBarR)
- Richtlinie zur Förderung der Modernisierung und Instandsetzung von Eigenheimen und eigengenutzten Eigentumswohnungen für die Programmjahre 2018 bis 2020 (ThürModR-Eigenwohnraum)
Die vier genannten Förderrichtlinien sind über folgenden Link des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft einzusehen: