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Förderung von Auslandsprojekten

Neues BMWi-Programm zur Förderung von Auslandsprojekten des Mittelstandes

Kontakt im BMWi
Interessierte Unternehmen können eine Förderung im Rahmen des "Projektstudienfonds Außenwirtschaft" ab sofort schriftlich beantragen:
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Referat V C 1, 11019 Berlin
Ansprechpartner
Herr ORR Stöckl-Pukall
Telefon: 030/2014-7598
Telefax: 030/2014-5377

Mit seinem neuen Programm "Projektstudienfonds Außenwirtschaft" fördert das Bundeswirtschaftsministerium in diesem und dem nächsten Jahr Auslandsprojekte insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen in der Vorbereitungsphase. Mit insgesamt zwei Millionen Euro können vor allem Machbarkeitstudien finanziert werden, von deren Ergebnis zukünftige Investitionsentscheidungen regelmäßig abhängen. So können auch kleine und mittlere Unternehmen chancenreiche Auslandsprojekte trotz der in der Frühphase hohen wirtschaftlichen Risiken angehen. Gefördert werden Vorhaben, die große Aussicht auf spätere deutsche Zulieferungen oder Investitionen haben.

Das BMWi beteiligt sich mit einem Zuschuss von bis zu 50 % und maximal 100.000 € an den Kosten einer Machbarkeitsstudie oder sonstigen Vorbereitungsmaßnahmen für wirtschaftspolitisch interessante Auslandsprojekte. Ist die Maßnahme erfolgreich, muss der Zuschuss zurückgezahlt werden.

Bereits jetzt werden im Rahmen des Stabilitätspakts projektvorbereitende Maßnahmen in Südosteuropa erfolgreich gefördert. Da die Mittel für diesen von der KfW durchgeführten Studienfonds in Höhe von zunächst 1,53 Mio. € wegen der starken Nachfrage bereits weitgehend ausgeschöpft sind, wurden hierfür inzwischen weitere 594.000 € bereitgestellt. Darüber hinaus führt das BMWi zur Zeit Verhandlungen über die Einrichtung eines Trust Fund bei der Weltbanktochter IFC für ostdeutsche Berater.

Bundeswirtschaftsminister Dr. Werner Müller: "Mit diesen Programmen unterstützen wir das Auslandsengagement der deutschen Wirtschaft und sichern Arbeitsplätze in Deutschland. Gleichzeitig fördern wir den Aufbau der Wirtschaft in unseren Partnerländern. Auch die neuen Programme werden Auslandsprojekte anstoßen, bei denen die deutsche Exportwirtschaft gute Auftrags- und Investitionschancen hat."

Die Anträge werden nach Abschluss des zur Zeit laufenden Vergabeverfahrens an den dann für die Durchführung des Programms verantwortlichen Mandatar zur schnellen Weiterbearbeitung übergeben.

Die u.a. Richtlinie, in der alle Einzelheiten und unter Punkt 7 insb. das Antragsverfahren beschrieben sind, tritt erst nach Beendigung des Vergabeverfahrens zur Bestimmung eines Mandatars und nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

veröffentlicht am 13.08.2002 von Susann Weber · Rubrik(en): Export, Berufspraxis, News, Export

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