Fortbildungsnachweis für Fachplaner
Mitteilung der Geschäftsstelle
In der Verwaltungsvereinbarung zwischen AKT und IKT wurde für die Nachweisberechtigten ein jährlicher Fortbildungnachweis festgelegt. Die gelisteten Nachweisberechtigten für den Wärmeschutz und Brandschutz werden gebeten, mittels des Formblatts "Erklärung" jährlich den Nachweis zur Fortbildung zu führen. Auf den Hinweis in der Eintragungsurkunde wird Bezug genommen.