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Fortbildungsnachweis für Fachplaner

Mitteilung der Geschäftsstelle

In der Verwaltungsvereinbarung zwischen AKT und IKT wurde für die Nachweisberechtigten ein jährlicher Fortbildungnachweis festgelegt. Die gelisteten Nachweisberechtigten für den Wärmeschutz und Brandschutz werden gebeten, mittels des Formblatts "Erklärung" jährlich den Nachweis zur Fortbildung zu führen. Auf den Hinweis in der Eintragungsurkunde wird Bezug genommen.

veröffentlicht am 07.11.2005 von Birgit Kohlhaas · Rubrik(en): Spezialisten, News

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