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Fortbildungsnachweise

In eigener Sache: Informationen zur Stichprobenkontrolle ab Juni 2019

AKT-Plakette, Bild: Architektenkammer Thüringen

Sehr geehrte Mitglieder,

ab Juni 2019 werden auf der Basis der Fortbildungssatzung der Architektenkammer Thüringen vom 30.10.2015 (in Kraft getreten am 01.01.2016) die Fortbildungsnachweise für den Zeitraum 2016 und 2017 geprüft. Prüfungsgegenstand ist der vollständige Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung, im vorgenannten Zeitraum 48 Fortbildungsstunden erbracht zu haben. Es werden zehn Prozent der Mitglieder, die im Zeitraum 2016 und 2017 Mitglied waren und es zum Prüfzeitpunkt noch sind, nach dem Zufallsprinzip ausgewählt und die im internen Mitgliederbereich „Meine AKT“ eingestellten Teilnahmenachweise über zugelassene Fortbildungsmaßnahmen geprüft.

Bitte kontrollieren bzw. ergänzen Sie zeitnah Ihre Fortbildungsnachweise im Mitgliederbereich.

Klaus Sorger, Mitglied des Vorstands, und
Astrid Oestereich, Referat Verwaltung und Finanzen

Mitgliederbereich: https://architekten-thueringen.de/meine-akt/
Satzungen und Ordnungen: https://architekten-thueringen.de/kammer/satzungen/

veröffentlicht am 29.04.2019 von Björn Radermacher · Rubrik(en): Berufspolitik / Kammerarbeit, News

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