Fortbildungsnachweise
In eigener Sache: Informationen zur Stichprobenkontrolle ab September 2020
Sehr geehrte Mitglieder,
ab September 2020 werden auf Basis der Fortbildungsordnung der Architektenkammer Thüringen vom 18.05.2018 (in Kraft getreten am 01.10.2018, der Zweijahreszeitraum beginnt am 01.01.2018) die Nachweise für den Zeitraum 2018 und 2019 geprüft. Prüfungsgegenstand ist der vollständige Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung, im vorgenannten Zeitraum 48 Fortbildungsstunden gemäß § 3 Abs. 1 der Fortbildungsordnung erbracht zu haben.
Für neueingetragene Mitglieder im Zeitraum 2018/2019 gelten die Festlegungen zur anteilmäßigen Erfüllung der Fortbildungsstunden gemäß § 3 Abs. 3 dieser Ordnung. Es werden zehn Prozent der fortbildungspflichtigen Kammermitglieder nach dem Zufallsprinzip ausgewählt und ihre im internen Mitgliederbereich eingestellten Teilnahmenachweise über die zugelassenen Fortbildungsmaßnahmen geprüft.
Bitte kontrollieren bzw. ergänzen Sie zeitnah Ihre Fortbildungsnachweise im Mitgliederbereich.
Klaus Sorger, Mitglied des Vorstandes
Mitgliederbereich: https://architekten-thueringen.de/meine-akt/
Satzungen und Ordnungen: https://architekten-thueringen.de/kammer/satzungen/