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Fortschreibung des Thüringer Maßnahmenplanes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Aufruf des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie zur Beteiligung

Der Thüringer Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) wurde im Rahmen eines partizipativen Verfahrens gemeinsam mit vielen Vertretern der Zivilgesellschaft maßgeblich in den Jahren 2010 und 2011 entwickelt. Mit Verabschiedung des Maßnahmenplans durch das Landeskabinett am 24. April 2012 erlangte er Verbindlichkeit innerhalb der Landesregierung und besitzt thüringenweit Geltung. Nach nunmehr gut vier Jahren soll der Maßnahmenplan fortgeschrieben werden.

Die Fortschreibung soll unter breiter Beteiligung der Zivilgesellschaft und im Rahmen von neun Arbeitsgruppen erfolgen. Ein entsprechendes Schreiben des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie finden Sie beigefügt.

Wenn Sie sich am Fortschreibungsprozess beteiligen und einbringen wollen, melden Sie sich bitte bis spätestens 25. April bei der Geschäftsstelle der Architektenkammer Thüringen unter Angabe der Arbeitsgruppe, in der Sie mitwirken möchten, zurück. Wir leiten Ihre Interessensbekundung dann an das Ministerium weiter.

Informationen zum Entstehungsprozess des Maßnahmenplans sowie eine digitale Fassung des Maßnahmenplans finden Sie unter:
www.thueringen.de/th7/tmasgff/soziales/behindertenrechtskonvention/index.aspx

veröffentlicht am 14.04.2016 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News

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