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Fragen und Antworten zur Mehrwertsteueranhebung

Zum 1. Januar 2021 werden die temporär gesenkten Mehrwertsteuersätze wieder auf 19 Prozent angehoben

Information, Bild: AKT

Nachdem der Mehrwertsteuersatz am 1. Juli 2020 auf 16 Prozent abgesenkt wurde, kehrt er ab 1. Januar 2021 zu den gewohnten 19 Prozent zurück. Steuerrechtlich von Belang ist nicht der Zeitpunkt der Rechnungsstellung, sondern wann die Architektenleistungen erbracht wurden.

In beigefügter PDF finden Sie aktuelle Fragen und Antworten zur Anhebung der Mehrwertsteuersätze ab dem 1. Januar 2021.

veröffentlicht am 07.12.2020 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News, Berufspraxis

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