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Freiberuflichkeit - Ausbildung - Kammern - Baukultur

Positionspapier der AKT

1. Rahmenbedingungen für Architekten

  • Trennung von Planung und Ausführung
  • Erhalt der Freiberuflichkeit der Architekten als Sachwalter/Treuhänder des Auftraggebers
  • Erhalt VOB, VOL, VOF, HOAI, GRW 95
  • Leistungswettbewerb statt Preiswettbewerb für Architektenleistungen
  • Erhalt des öffentlichen Bauherrn, des öffentlichen Auftraggebers über seine Bauverwaltung auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene, keine Scheinprivatisierung
  • Deregulierung der Normen, Richtlinien, Verordnungen, Vereinfachung Baurecht (auf Bundes- und Landesebene) im Sinne des Berichtes zum "Schlanken Staat"
  • Erhalt und Fortführung der Politikgrundsätze der Wirtschaftsministerkonferenz der Länder für Freischaffende Architekten und Ingenieure von 1997
  • Aufrechterhaltung der Architektenrichtlinie 85/384/EWG
  • Anhebung des Schwellenwertes der EG für öffentliche Dienstleistungsaufträge von 200.000 auf 500.000 ECU, für Bauaufträge von 5 auf 10 Mio. ECU
  • Deregulierung von staatlichen Aufgaben und Übertragung auf die freien Berufe (z. B. Sachverständigenwesen, städtebauliche Beratung, Projektsteuerung, Planungsleistungen), der Architekt als Generalplaner

2. Architektenausbildung

  • Regelstudienzeit an den deutschen Hochschulen und Universitäten für die Ausbildung zum Dipl.-Ing. Fachrichtung Architektur mindestens 10 Semester
  • Architektenausbildungsinhalte gemäß dem gesamten Leistungsbild der Architekten
  • Bacelor-Abschlüsse sind nicht kammerfähig bezüglich der Eintragung in die Architektenliste

3. Architektenkammern

  • ein Architektengesetz bundesweit einheitlich auf der Basis von Staatsverträgen zwischen den Ländern in Anlehnung an das Muster-Architektengesetz
  • eine Bauordnung in Deutschland auf der Basis von Staatsverträgen zwischen den Ländern in Anlehnung an die Muster-Bauordnung
  • bundesweit eine Berufsordnung für die Architekten
  • Pflicht zur Fortbildung der Architekten und Stadtplaner auf gesetzlicher Basis in den Architektengesetzen der Länder
  • Erhalt der Architektenkammern als Körperschaften des öffentlichen Rechts
  • Erhalt der berufsständischen Versorgungswerke der Architektenkammern

veröffentlicht am 26.11.2001 von Susann Weber · Rubrik(en): News, Berufspolitik / Kammerarbeit

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