Zum Seiteninhalt Logo der Architektenkammer Thüringen

Gebäudemodernisierungsgesetz: Wahlfreiheit darf nicht zur Kostenfalle werden

Bundesarchitektenkammer fordert Nachbesserungen am Referentenentwurf – Heizungsentscheidungen brauchen Beratung, klare Brennstoffregeln und ein verlässliches fossiles Enddatum

Logo BAK, Bild: BAK

Mitteilung der Bundesarchitektenkammer

Die Bundesarchitektenkammer (BAK) warnt davor, dass der Referentenentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz Eigentümerinnen und Eigentümer bei Heizungsentscheidungen in neue Unsicherheiten führt. Der Entwurf soll mehr Wahlmöglichkeiten eröffnen. Aus Sicht der BAK wird die Entscheidung für eine neue Heizung dadurch aber nicht automatisch einfacher. Wer heute investiert, muss langfristige Kosten-, Infrastruktur- und Klimarisiken einschätzen können.

Nach dem Referentenentwurf sollen Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen auch künftig möglich bleiben, wenn sie ab 2029 schrittweise mit sogenannten klimafreundlichen Brennstoffen betrieben werden. Die BAK sieht darin erhebliche Risiken, solange Verfügbarkeit, Kostenentwicklung, Herkunft, Qualität und Anrechenbarkeit dieser Brennstoffe nicht belastbar geklärt sind.

„Erlaubt ist nicht automatisch sinnvoll. Wer heute eine neue Heizung einbauen lässt, trifft eine Entscheidung für Jahrzehnte. Eigentümerinnen und Eigentümer brauchen verlässliche Beratung, klare Rahmenbedingungen und Schutz vor teuren Fehlinvestitionen“, sagt Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer.

Mehr Auswahl hilft nur mit verlässlicher Orientierung

Eine neue Heizung wirkt über Jahrzehnte auf Betriebskosten, Sanierungsentscheidungen, Fördermöglichkeiten und die Klimabilanz eines Gebäudes. Ob eine Lösung langfristig tragfähig ist, hängt vom energetischen Zustand des Gebäudes, vom Wärmebedarf, von der kommunalen Wärmeplanung, einer möglichen Wärmenetzversorgung, der Gasnetzperspektive sowie von künftigen CO₂- und Brennstoffkosten ab.

Die BAK fordert deshalb, die bestehende Beratungspflicht nicht zu streichen, sondern praxistauglich weiterzuentwickeln. Vor einer verbindlichen Investitionsentscheidung sollte eine qualifizierte, unabhängige und gebäudebezogene Beratung erfolgen.

„Das Gesetz darf Risiken nicht als Wahlfreiheit verkaufen. Wenn der Staat mehr Optionen eröffnet, muss er auch dafür sorgen, dass Eigentümerinnen und Eigentümer die Folgen ihrer Entscheidung einschätzen können“, so Gebhard.

Klimaneutralität braucht ein klares fossiles Enddatum

Kritisch bewertet die BAK, dass mit dem Referentenentwurf das bisherige fossile Betriebsende gestrichen werden soll. Die vorgesehene Bio-Treppe erreicht bis 2040 lediglich einen Anteil von 60 Prozent klimafreundlicher Brennstoffe. Ohne weitere verbindliche Regelung bleibt offen, wie gas- und ölbetriebene Heizungen im Jahr 2045 klimaneutral betrieben werden sollen. 

Die BAK fordert daher, das fossile Betriebsende beizubehalten oder durch eine gleichwertig verbindliche Regelung zu ersetzen. Nur so lassen sich Klimaneutralität 2045, Planungs- und Investitionssicherheit sowie Verbraucherschutz zusammenbringen.

Bio-Treppe und Kostenausgleich müssen praktisch funktionieren

Die Anforderungen an klimafreundliche Brennstoffe dürfen nicht allein formal bei Eigentümerinnen und Eigentümern abgeladen werden. Ob die Vorgaben erfüllt werden können, hängt davon ab, ob geeignete Brennstoffe verfügbar sind und ob Art, Menge, Qualität, Kosten und Anrechenbarkeit rechtssicher nachgewiesen werden können. Dafür braucht es klare Liefer- und Nachweisregeln.

Auch die geplante Kostenaufteilung zwischen Vermietenden und Mietenden muss praktisch wirken. Der Kostenausgleich darf keine Holschuld der Mieterinnen und Mieter werden. Wenn Ansprüche selbst erkannt, berechnet und aktiv durchgesetzt werden müssen, droht der Mechanismus gerade bei dezentralem Brennstoffbezug ins Leere zu laufen.

Planung und Beratung sind Risikoschutz

Heizungsentscheidungen lassen sich nicht isoliert vom Gebäude treffen. Ob eine Lösung langfristig sinnvoll ist, hängt von Gebäudehülle, Wärmebedarf, Sanierungszustand, möglichem Wärmenetzanschluss, Betriebskosten, Fördermöglichkeiten und künftigen Brennstoffrisiken ab. Fachkundige Planung und Beratung sind deshalb keine unnötige Zusatzschleife, sondern Voraussetzung dafür, Fehlinvestitionen zu vermeiden.
Die Bundesarchitektenkammer hat ihre Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes am 11. Mai 2026 beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen eingereicht.

Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier: BAK-Stellungnahme_GModG-Ref.Entwurf-2026.pdf

veröffentlicht am 12.05.2026 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News, Berufspolitik / Kammerarbeit, Berufspraxis

Diese Seite teilen

Die AKT in den sozialen Netzwerken