geschützte Berufsbezeichnung Architekt
Verstöße gegen das Thüringer Architektengesetz
Die CWB Compakt Wohnen & Bauen GmbH aus Gera hat in Zeitungen und im Internet mit Architekten-Planungsleistungen und einem Architektenhaus geworben, obwohl sie weder eine Architekten-Berufsgesellschaft ist, noch Architekten für sie arbeiten. Im Zuge einer Abmahnung gegen das Unternehmen wurde erreicht, dass dieses eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, die geschützte Berufsbezeichnung Architekt bzw. Wortverbindungen damit nicht mehr für sich zu verwenden, abgeben muss. Sollten Ihnen vergleichbare Verstöße gegen das Thüringer Architektengesetz auffallen, bitten wir um eine Meldung an die Geschäftsstelle, damit wir diese ebenfalls verfolgen können. Es handelt sich dabei nicht um Kavaliersdelikte sondern um Rechtsbrüche, die Ihnen am Ende wirtschaftliche Nachteile im Wettbewerb mit den Rechtsbrechern zufügen. Das Stichwort lautet unlauterer Wettbewerb! Im Einzelfall können solche Rechtsbrüche sogar mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro belegt werden. Also helfen Sie uns bitte, für Sie dagegen vorzugehen.