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Gesetz zur Beschleunigung bauaufsichtlicher Verfahren und Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Typengenehmigung einführen – serielles Bauen ermöglichen

Veröffentlichungen im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen

Berufspraxis, Bild: Architektenkammer Thüringen

Im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen Nr. 28 vom 30. November 2020 wurden das „Thüringer Gesetz zur Beschleunigung bauaufsichtlicher Verfahren“ und das „Dritte Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Typengenehmigung einführen – serielles Bauen ermöglichen“ veröffentlicht.

Beide Gesetzestexte können Sie über folgenden Link einsehen:

veröffentlicht am 09.12.2020 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News, Berufspraxis

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