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Gleiche Chancen für Architekten und Ingenieure

Pressemitteilung der Thüringer Ministeriums für Bau und Verkehr vom 03.02.2005

Gleiche Chancen in der EU für Architekten und Ingenieure – Änderung Thüringer Gesetze

Das Thüringer Kabinett hat dem Entwurf zur Änderung mehrerer Gesetze zugestimmt, die die Tätigkeiten der Architekten und Ingenieure betreffen. Es folgt damit einer Richtlinie der Europäischen Union zur gegenseitigen Anerkennung von Ausbildung und Diplomabschlüssen, die von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden muss. In Deutschland sind dafür die Länder zuständig.

Das noch vom Thüringer Landtag zu beschließende „Gesetz zur Änderung des Thüringer Architektengesetzes, des Ingenieurgesetzes und des Thüringer Ingenieurkammergesetzes“ ermöglicht künftig den Vertretern dieser Berufsgruppen, die im Ausland erworbenen Titel auch in Thüringen zu führen und sich in die bei der Architekten- und der Ingenieurkammer geführten Listen, die u.a. über die Bauvorlageberechtigung entscheiden, einzutragen.

„Natürlich bedeutet die Umsetzung der EU-Richtlinie eine Konkurrenz für den Thüringer Berufsstand, aber es eröffnen sich zugleich auch neue Chancen für unsere einheimischen Architekten und Ingenieure, europaweit tätig zu werden. Mehr als bisher wird es dabei künftig auf die Eigeninitiative, beispielsweise mit Blick auf entsprechende Ausschreibungen, ankommen“, sagte Bauminister Andreas Trautvetter zu der Gesetzesänderung.

veröffentlicht am 04.02.2005 von Birgit Kohlhaas · Rubrik(en): News, Berufspraxis

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