GRW-TEILNAHMEBERECHTIGUNG NEU!
Bei Rückfragen empfehlen wir sich an den Vorsitzenden des LWA: Architekt Klaus Reich, Junk&Reich Weimar, Tel. 03643/48200, zu wenden.
Der Vorstand der Kammer hat eine Empfehlung zur Erweiterung der Teilnahmebedingungen an GRW-Wettbewerben in Thüringen mehrheitlich beschlossen. Damit soll es Angestellten und Beamten nunmehr auch ermöglicht werden, an Realisierungswettbewerben teilnehmen zu können, um den Sprung in die Selbständigkeit über den Architektenwettbewerb wagen zu können. Die Berechtigung zur Teilnahme ist nur an die Berufsbezeichnung gebunden. Die Art der Tätigkeit entfällt damit. Damit den Auslobern auch eine Umsetzung garantiert werden kann, empfiehlt die AKT den Auslobern nachfolgende Formulierung:
Verpflichtung der Wettbewerbsteilnehmer
"Die Wettbewerbsteilnehmer verpflichten sich, im Falle der Beauftragung durch den Auslober die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen. Sie versichern gegenüber dem Auslober, dass sie dazu berechtigt und in der Lage sind. Der die weitere Bearbeitung übernehmende Preisträger muß, falls er nicht über ein leistungsfähiges Architekturbüro verfügt, sich mit einem anderen, leistungsfähigen Architekten/Architekturbüro, möglichst aus dem Kreis der Wettbewerbsteilnehmer zusammenschließen. Dieser Zusammenschluß benötigt das Einvernehmen mit dem Auslober."