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Hinweis zur Energieeinsparverordnung (EnEV)

Mit Inkraftreten der Neuerungen ab 1. Mai 2014 weisen wir darauf hin, dass jeder neu erstellte Energieausweis eine Registriernummer haben muss

Berufspraxis, Bild: Architektenkammer Thüringen

Die Bundesregierung hat am 16. Oktober 2013 die Novelle zur Energieeinsparverordnung (EnEV) mit den vom Bundesrat vorgesehenen Änderungen beschlossen. Die Verkündung der Änderungen erfolgte im Bundesgesetzblatt vom 21. November 2013; die Neuerungen traten überwiegend am 1. Mai 2014 in Kraft.

Künftig wird es sowohl zu Energieausweisen als auch zu Inspektionsberichten von Klimaanlagen Stichprobenkontrollen geben. Hierzu ist durch elektronische Abfrage beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) jeder Energieausweis gemäß § 16 ff und jeder Inspektionsbericht von Klimaanlagen mit einer Registriernummer zu versehen, sodass anonym eine Stichprobe gezogen werden kann.

Der Link zur Registrierung lautet:
https://www.dibt.de/de/Geschaeftsfelder/GF-EnEV-Registrierstelle.html

Den Download der amtlichen sowie einer nichtamtlichen Lesefassung der EnEV bietet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie auf seinen Webseiten an: http://www.bmwi.de/DE/Service/gesetze,did=23820.html

veröffentlicht am 26.11.2014 von Björn Radermacher · Rubrik(en): Berufspraxis, News

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