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HOAI 2013 in Kraft getreten

Neue Honorarordnung ist verbindlich für Verträge, die ab dem 17. Juli 2013 abgeschlossen werden

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HOAI 2013, Bild: BAK

Am 16. Juli 2013 ist die Neufassung der Honorarverordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Sie gilt damit verbindlich für neue Verträge, die ab dem 17. Juli 2013 abgeschlossen werden. Der Bundesrat hat am 7. Juni 2013 der siebten Änderung der HOAI zugestimmt und gleichzeitig einen Entschließungsantrag für die neue Legislaturperiode verabschiedet. Zuvor hatte die Bundesregierung die neue HOAI am 24. April 2013 verabschiedet.

Kammer-Mitgliedern stellen wir im Laufe des Monats September in Zusammenarbeit mit der Bundesarchitektenkammer die neue Honorarordnung in Printform zur Verfügung.

Themenseite des Deutschen Architektenblatts:
http://dabonline.de/tag/hoai/

veröffentlicht am 17.07.2013 von Björn Radermacher · Rubrik(en): Berufspraxis, News

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