Hohe Nachfrage beim Landesinvestitionsprogramm
Im Landesinvestitionsprogramm für den Mittelstand (LIP) verzeichnen wir in diesem Jahr eine sehr hohe Nachfrage. Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur war deshalb leider gezwungen, ab dem 15. 07.2003 die Richtlinie zu ändern. Damit werden ab diesem Datum für Bewilligungen folgende Fördereinschränkungen im LIP wirksam:
1.Beschränkung des maximalen Fördersatzes auf höchstens 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei gleichbleibendem Höchstbetrag von 25.000,00 Euro
2. Förderausschluss für Fahrzeuge jeglicher Bauart
eine Veröffentlichung der geänderten Richtlinie im Thüringer Staatsanzeiger erfolgt umgehend.
Besuchen Sie uns im Internet unter http://www.aufbaubank.de. Hier stehen zum LIP neben der geänderten Programmrichtlinie, die aktuellen Fördergrundsätze und die Antragsformulare zur Verfügung. Bei Bedarf senden wir Ihnen diese Unterlagen auch gern zu. Darüber hinaus beraten Sie unsere Kundencenter als zentraler Ansprechpartner für alle Förderprogramme in der Wirtschaftsförderung.