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Informationen zu Bodenrichtwerten

Bekanntmachung des Landesamts für Vermessung und Geoinformation, aus dem Thüringer Staatsanzeiger Nr. 23/2009, Seite 1011

Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte des Freistaates Thüringen haben zum Stichtag 31.12.2008 auf Grund der Kaufpreissammlung flächendeckend durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustandes (Bodenrichtwerte) ermittelt und veröffentlicht.

Mit dem „Bodenrichtwertinformationssystem Thüringen (BORIS-TH)“ werden die Bodenrichtwerte unter www.bodenrichtwerte-th.de im Internet kostenfrei zur Verfügung gestellt.

In bebauten Gebieten sind Bodenrichtwerte mit dem Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre. Es sind Richtwertzonen zu bilden, die jeweils Gebiete umfassen, die nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmen. Die wertbeeinflussenden Merkmale des Bodenrichtwertgrundstücks sind darzustellen.

veröffentlicht am 15.07.2009 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News, Berufspraxis

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